Spezialisiert auf die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht. Mit fundierter Expertise und einem modernen Ansatz biete ich Ihrem Unternehmen eine zuverlässige Strafverteidigung.
Wirtschaftsstrafrecht
Unternehmensverteidigung
Verteidigung, Beratung und Betreuung für Sie und Ihr Unternehmen.
Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts befasse ich mich mit Straftaten, die in Verbindung mit wirtschaftlicher Aktivität und unternehmerischem Handeln stehen. Dieses breite Spektrum umfasst Delikte wie Korruption und Umweltvergehen.
In den letzten Jahren hat die Bedeutung des Wirtschaftsstrafrechts deutlich zugenommen, stark beeinflusst durch das amerikanische Rechtsdenken. Auch in Deutschland geht die Justiz zunehmend konsequent gegen Unternehmensverantwortliche vor. Diese Risiken betreffen nicht nur große Konzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen, die verstärkt in den Fokus der Staatsanwaltschaften geraten.
Ich lege besonderen Wert auf eine frühzeitige und entschlossene Verteidigung, insbesondere schon im Ermittlungsverfahren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Aufklärung konkreter Verantwortungswege innerhalb des Unternehmens.
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst verschiedene Bereiche wie Steuer- und Insolvenzstrafrecht, Korruption, Umwelt- und Kapitalmarktstrafrecht sowie Straftaten im Gesundheitswesen und Betrug und Untreue. Diese komplexen Rechtsmaterien erfordern eine fundierte rechtliche Expertise, da sie häufig unübersichtliche Regelungen außerhalb des Strafgesetzbuchs betreffen.
Das „white collar crime law“ – angelehnt an den Umstand, dass sich Wirtschaftskriminalität regelmäßig in Unternehmen abspielt - ist die Reaktion des deutschen Staats auf die zunehmenden Straftaten mit wirtschaftlichen Bezügen. Dabei haben insbesondere die Digitalisierung und die daraus erwachsenden, nahezu unendlichen technologischen Möglichkeiten den Wirtschaftsstraftaten eine neue Dimension eröffnet.
Arbeitsstrafrecht
Das Arbeitsstrafrecht (Schwarzarbeit) betrifft die Schnittmenge zwischen Arbeitsrecht und Strafrecht. Es umfasst das strafbewährte Fehlverhalten vor allem von Arbeitgebern, aber auch Arbeitnehmern, im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.
Mehr InfosZoll/Steuerstrafrecht
Die Materie des Zoll- und Steuerstrafrechts ist sehr komplex und birgt für Sie viele strafrechtliche sowie vermögensgefährdende Risiken. Gefragt ist Fingerspitzengefühl im Umgang mit den unterschiedlichen Behörden und strategisches Verständnis. Ich verfüge über diesen Weitblick für diese teilweise sehr schwierigen Verfahren.
Mehr InfosKorruptionsstrafrecht
Das Korruptionsstrafrecht ist ein Kernbereich des Wirtschaftsstrafrechts. Die Korruptionsbekämpfung ist seit Jahren ein Anliegen internationaler Tragweite. Dabei geht es vor allem um Bestechung und Bestechlichkeit im privaten und öffentlichen Bereich. Ich verteidige seit Jahren diskret Politiker sowie Unternehmer.
Mehr InfosInsolvenzverschleppung
Beratung und Verteidigung auf dem Gebiet des Insolvenzstrafrechts und der Insolvenzverschlepung erfordern nicht nur die Beherrschung der einschlägigen insolvenzrechtlichen Vorschriften und Übersicht über das Zahlenwerk. Vielmehr bedarf es auch ein professionelles, strategisches und emphatisches Verständnis für Unternehmen und Unternehmer.
Mehr InfosIch verteidige Sie als Unternehmer
Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Professionalität in sensiblen strafrechtlichen Angelegenheiten.
Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht
Für Sie und Ihr Unternehmen.
Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen eine verstärkte Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten. Medieninteresse und Compliance-Untersuchungen haben das Bewusstsein für das Wirtschaftsstrafrecht geschärft und werden dessen Bedeutung weiter steigern. Auch wenn es (noch) kein echtes Unternehmensstrafrecht gibt, sind die rechtlichen Herausforderungen im Wirtschaftsstrafrecht vielfältig und erfordern eine spezialisierte Verteidigung. Kaum ein Regelwerk zur Steuerung wirtschaftlicher Betätigung kommt da noch ohne Straf- und Bußgeldtatbestände aus. Selbst die gewissenhaftesten Unternehmerinnen und Unternehmer haben heute Schwierigkeiten, alle für sie geltenden Bestimmungen im Blick zu behalten.
Durchsuchung im Unternehmen
Was ist zu beachten im Falle einer Durchsuchung?
Durchsuchungen erfolgen meist unangekündigt und am frühen Morgen und muss durch richterlicher Durchsuchungsbeschluss angeordnet sein.
Die Ermittler sind nicht verpflichtet, auf einen Ansprechpartner im Unternehmen zu warten, müssen bei der Datensicherung jedoch zwischen relevanten und irrelevanten Informationen unterscheiden. Ein „blindes“ Abgreifen von Daten ist nicht gestattet, jedoch darf auch Zugriff auf Cloud-Daten genommen werden, sofern die Server im Inland stehen. Mitarbeiter müssen in der Regel Passwörter nur dann preisgeben, wenn sie als Zeugen geladen sind. Insoweit empfiehlt es sich erstmal diese nach Hause zu schicken, sodass keine „Sofortvernehmung“ stattfinden und den Mitarbeitern einen Zeugenbeistand zur Seite gestellt werden kann.In einem Durchsuchungsprotokoll und Sicherstellungsverzeichnis sind alle sichergestellten Unterlagen und Gegenstände aufzuführen.
Eine sorgfältige Vorbereitung auf mögliche Durchsuchungen ist für Unternehmen unerlässlich. Dies beinhaltet die Schulung von Mitarbeitern und die Durchführung von simulierten Durchsuchungen.
Unternehmen sollten zudem sicherstellen, dass sie im Falle einer Durchsuchung einen speziellen Beauftragten und einen Strafverteidiger zur Hand haben, um sicherzustellen, dass die Durchsuchung gemäß den strafprozessualen Vorschriften abläuft.
Unternehmen geraten vermehrt in das Visier von Verfolgungsbehörden, insbesondere wegen der Speicherung großen Datenmengen. Diese Daten können für die Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten relevant sein, selbst wenn das Unternehmen nicht direkt im Fokus der Ermittlungen steht.
Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht
Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen
Überblick, Fleiß Kompetenz und Kontrolle - die Tugenden im Wirtschaftsstrafrecht
Einführung in das Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Straftaten, die im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Aktivität und unternehmerischem Handeln stehen. Die Bandbreite dieser Delikte ist weitreichend und beinhaltet unter anderem Korruption, Steuerhinterziehung in internationalen Konzernen und schwere Umweltdelikte in Unternehmen. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Felix Haug legt einen besonderen Fokus auf das Wirtschaftsstrafrecht. Dieser Bereich stellt seit jeher einen Schwerpunkt der Kanzleiarbeit dar. Zu den häufigsten Straftatbeständen im Wirtschaftsstrafrecht gehören das Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Korruptionsdelikte, Umweltstrafrecht, Kapitalmarktstrafrecht, Unternehmensstrafrecht, Straftaten im Gesundheitswesen, Untreuedelikte sowie Betrugs- und Untreuedelikte.
Komplexität des Wirtschaftsstrafrechts
Das Wirtschaftsstrafrecht zeichnet sich durch komplexe rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten aus. Oft verweisen strafrechtliche Regelungen auf außerstrafrechtliche Normen, was die Materie umfangreich und komplex macht. In den letzten 15 Jahren hat sich das Bewusstsein für Wirtschaftsstraftaten gewandelt. Früher weniger beachtet, stehen sie nun verstärkt im Fokus der Strafverfolgungsbehörden, was auch durch bedeutende Fälle wie das Mannesmann-Verfahren und Korruptionsvorwürfe bei Siemens verdeutlicht wird.
Besonderheiten im Wirtschaftsstrafrecht
Dabei sind die strafrechtlichen Risiken für Unternehmen und ihre Mitarbeiter in den letzten zwei Jahrzehnten kontinuierlich angewachsen. Von A wie Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bis Z wie Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - kaum ein Regelwerk zur Steuerung wirtschaftlicher Betätigung kommt noch ohne Straf- und Bußgeldtatbestände aus. Selbst die gewissenhaftesten Unternehmerinnen und Unternehmer haben heute Schwierigkeiten, alle für sie geltenden Bestimmungen im Blick zu behalten.
Dabei haben Verstöße oftmals gravierende Konsequenzen. Schon der Imageschaden, der mit einer medienwirksamen Durchsuchung der Geschäftsräume einhergeht, kann sich verheerend auswirken. Erst recht gilt dies für Maßnahmen zur Sicherung einer späteren Vermögensabschöpfung. Dass wirtschaftlich gesunde Unternehmen schon lange vor einer endgültigen Klärung der Tatvorwurfs in die Insolvenz getrieben werden – etwa weil die Staatsanwaltschaft vorsorglich sämtliche Geschäftskonten hat „einfrieren“ lassen – stellt keine Seltenheit mehr dar. Und auch Spitzenmanager können längst nicht mehr darauf zählen, dass ihnen eine monatelange Untersuchungshaft erspart bleibt.
Bedeutungszuwachs des Wirtschaftsstrafrechts
In den letzten Jahren sind die Risiken für Geschäftsführer und Vorstände im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten gestiegen. Dies ist teilweise auf den Einfluss des amerikanischen Rechtsdenkens zurückzuführen. Auch in Deutschland geht die Justiz zunehmend energisch gegen Unternehmensverantwortliche vor.
Wirtschaftsstrafrecht ist nicht nur für Großunternehmen relevant. Grundlegende Anforderungen, beispielsweise im Steuer- oder Insolvenzrecht, gelten unabhängig von der Unternehmensform und -größe. Auch mittelständische Unternehmen rücken vermehrt in den Fokus der Staatsanwaltschaften.
Eine frühzeitige und entschiedene Verteidigung im Ermittlungsverfahren ist im Wirtschaftsstrafrecht von besonderer Bedeutung, um alle Verteidigungschancen wahrzunehmen.
(Noch) kein Unternehmensstrafrecht in Deutschland
Aktuell gibt es in Deutschland noch kein echtes Unternehmensstrafrecht, anders als in einigen anderen Rechtsordnungen. Allerdings gibt es Bestrebungen und Gesetzentwürfe, dies zu ändern. Dennoch bleib das Risiko der Verurteilung der Verantwortlichen – meist Geschäftsführer oder faktischer Geschäftsführer – des Unternehmens. Die Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung können weitreichend sein. Neben der der Möglichkeit von Freiheitsstrafen und gravierenden Nebenfolgen, wie dem Verlust der Fähigkeit, Geschäftsführer zu sein, stellt die Vermögensabschöpfung meist den wirtschaftlichen Ruin dar.
Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
Um alle Verteidigungsstrategien im Wirtschaftsstrafrecht auszuschöpfen ist vor allem eine professionelle Verteidigung, die der staatlichen Übermacht etwas entgegensetzen kann, nicht auf Krawall, aber auch nicht auf Unterwerfung sondern Erfahrung, strategisches Denken und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und juristische Expertise setzt wichtig. Gerade in Wirtschaftstrafrecht liegen die Schwerpunkte - insbesondere die Frage der Strafbarkeit - in Rechtsgebieten wie im Steuerrecht, Zollrecht oder Umweltrecht. Hier ist eine Kenntnis dieser Rechtsgebiete nötig, um daraus Möglichkeiten für die Verteidigung zu entwickeln. Kann belegt werden, dass dort kein Verstoß gegeben ist, entfällt die Strafbarkeit. Die Vermögensabschöpfung, meist für das inkriminierte Unternehmen sehr zentral, sollte immer im Blick behalten und hier auch Verteidigungspotenzial nicht liegen gelassen werden. Ferner ist gerade bei den meist Umfangsverfahren in Wirtschaftsverfahren wichtig, dass man "auf die Revision" konzentriert verteidigt, sodass hier alle Möglichkeiten im Falle einer Verurteilung genutzt werden können.
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