Wir zählen zu den Experten bei der Verteidigung von Straftaten aus dem Wirtschaftsstrafrecht und stellen die Strafverteidigung für Ihr Unternehmen.

Wirtschafts­strafrecht

Unternehmens­verteidigung

Verteidigung, Beratung und Betreuung für Sie und Ihr Unternehmen.

Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts geht es um Straftaten, die in Verbindung mit wirtschaftlicher Aktivität und unternehmerischem Handeln stehen. Das breite Spektrum reicht von Korruptionsdelikten bis zu Umweltdelikten.

Die Bedeutung des Wirtschaftsstrafrechts hat in den letzten Jahren signifikant zugenommen, insbesondere unter dem Einfluss des amerikanischen Rechtsdenkens. Auch die deutsche Justiz zögert nicht mehr, konsequent gegen Unternehmensverantwortliche vorzugehen. Diese Risiken betreffen nicht nur große Unternehmen, sondern auch den Mittelstand, der zunehmend im Fokus der Staatsanwaltschaften steht.

Wir legen besonderen Wert auf eine frühzeitige und entschiedene Verteidigung, insbesondere schon im Ermittlungsverfahren. Der Fokus liegt auf der Aufklärung konkreter Verantwortungswege im Unternehmenskontext.

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst verschiedene Straftaten wie Steuer- und Insolvenzstrafrecht, Korruption, Umwelt- und Kapitalmarktstrafrecht, sowie Straftaten im Gesundheitswesen und Betrug. Diese komplexen Rechtsmaterien erfordern eine fundierte rechtliche Expertise, insbesondere aufgrund unübersichtlicher Regelungen außerhalb des Strafgesetzbuchs.

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Unternehmensverteidigung Wirtschaftsstrafrecht Berlin
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Das „white collar crime law“ – angelehnt an den Umstand, dass sich Wirtschaftskriminalität regelmäßig in Unternehmen abspielt - ist die Reaktion des deutschen Staats auf die zunehmenden Straftaten mit wirtschaftlichen Bezügen. Dabei haben insbesondere die Digitalisierung und die daraus erwachsenden, nahezu unendlichen technologischen Möglichkeiten den Wirtschaftsstraftaten eine neue Dimension eröffnet.

Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht (Schwarzarbeit) betrifft die Schnittmenge zwischen Arbeitsrecht und Strafrecht. Es umfasst das strafbewährte Fehlverhalten vor allem von Arbeitgebern, aber auch Arbeitnehmern, im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.

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Zoll/Steuerstrafrecht

Die Materie des Zoll- und Steuerstrafrechts ist sehr komplex und birgt für Sie viele strafrechtliche sowie vermögensgefährdende Risiken. Gefragt ist Fingerspitzengefühl im Umgang mit den unterschiedlichen Behörden und strategisches Verständnis. Wir verfügen über diesen Weitblick für diese teilweise sehr schwierigen Verfahren.

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Korruptionsstrafrecht

Das Korruptionsstrafrecht ist ein Kernbereich des Wirtschaftsstrafrechts. Die Korruptionsbekämpfung ist seit Jahren ein Anliegen internationaler Tragweite. Dabei geht es vor allem um Bestechung und Bestechlichkeit im privaten und öffentlichen Bereich. Wir verteidigen seit Jahren diskret Politiker sowie Unternehmer.

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Insolvenzverschleppung

Beratung und Verteidigung auf dem Gebiet des Insolvenzstrafrechts und der Insolvenzverschlepung erfordern nicht nur die Beherrschung der einschlägigen insolvenzrechtlichen Vorschriften und Übersicht über das Zahlenwerk. Vielmehr bedarf es auch ein professionelles, strategisches und emphatisches Verständnis für Unternehmen und Unternehmer.

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Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht

Wir verteidigen Sie als Unternehmer

Wir helfen Ihnen die Kontrolle zurückzugewinnen und retten Ihre und die Zukunft Ihres Unternehmens.

Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht

Für Sie und Ihr Unternehmen.

Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen eine verstärkte Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten. Medieninteresse und Compliance-Untersuchungen haben das Bewusstsein für das Wirtschaftsstrafrecht geschärft und werden dessen Bedeutung weiter steigern. Auch wenn es (noch) kein echtes Unternehmensstrafrecht gibt, sind die rechtlichen Herausforderungen im Wirtschaftsstrafrecht vielfältig und erfordern eine spezialisierte Verteidigung. Kaum ein Regelwerk zur Steuerung wirtschaftlicher Betätigung kommt da noch ohne Straf- und Bußgeldtatbestände aus. Selbst die gewissenhaftesten Unternehmerinnen und Unternehmer haben heute Schwierigkeiten, alle für sie geltenden Bestimmungen im Blick zu behalten.

Durchsuchung im Unternehmen

Was ist zu beachten im Falle einer Durchsuchung?

Durchsuchungen erfolgen meist unangekündigt und am frühen Morgen und muss durch richterlicher Durchsuchungsbeschluss angeordnet sein. Die Ermittler sind nicht verpflichtet, auf einen Ansprechpartner im Unternehmen zu warten, müssen bei der Datensicherung jedoch zwischen relevanten und irrelevanten Informationen unterscheiden. Ein „blindes“ Abgreifen von Daten ist nicht gestattet, jedoch darf auch Zugriff auf Cloud-Daten genommen werden, sofern die Server im Inland stehen. Mitarbeiter müssen in der Regel Passwörter nur dann preisgeben, wenn sie als Zeugen geladen sind. Insoweit empfiehlt es sich erstmal diese nach Hause zu schicken, sodass keine „Sofortvernehmung“ stattfinden und den Mitarbeitern einen Zeugenbeistand zur Seite gestellt werden kann.In einem Durchsuchungsprotokoll und Sicherstellungsverzeichnis sind alle sichergestellten Unterlagen und Gegenstände aufzuführen.

Eine sorgfältige Vorbereitung auf mögliche Durchsuchungen ist für Unternehmen unerlässlich. Dies beinhaltet die Schulung von Mitarbeitern und die Durchführung von simulierten Durchsuchungen. Unternehmen sollten zudem sicherstellen, dass sie im Falle einer Durchsuchung einen speziellen Beauftragten und einen Strafverteidiger zur Hand haben, um sicherzustellen, dass die Durchsuchung gemäß den strafprozessualen Vorschriften abläuft.

Writschaftsstrafrecht Berlin bei Rechtsanwalt Haug

Unternehmen geraten vermehrt in das Visier von Verfolgungsbehörden, insbesondere wegen der Speicherung großen Datenmengen. Diese Daten können für die Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten relevant sein, selbst wenn das Unternehmen nicht direkt im Fokus der Ermittlungen steht.

Gibt es einen Fachanwalt für Wirtschaftsstrafrecht?

Nein, derzeit gibt es keinen spezifischen Fachanwaltstitel für "Wirtschaftsstrafrecht". Jedoch gibt es den Fachanwalt für Strafrecht, welcher mit seiner Kanzlei auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert hat. Dies ist besonders sinnvoll, weil komplexen Fragen von Unternehmensstrukturen in eine mögliche Strafbarkeit einfließen können und gleichzeitig Gerichte und Staatsanwaltschaften ebenfalls spezialisiert sind.

Was ist bei einer IT-Durchsuchung im Unternehmen zu beachten?

Benutzerverhalten zu analysieren, werden solche Durchsuchungen immer relevanter und für die Ermittler von größerer Bedeutung. Der Durchsuchungsbeschluss muss präzise formuliert sein und genau spezifizieren, welche Datenträger gesucht werden und aus welchem Grund. Die IT-Abteilung spielt eine zentrale Rolle und sollte im Falle einer Durchsuchung sofort hinzugezogen werden, da sie über den Standort und Zugriff auf Daten informiert sein muss. Bei der Datenanalyse ist es wichtig, relevante von irrelevanten Daten zu trennen. Das Unternehmen sollten aktiv an diesem Prozess teilnehmen und sicherstellen, dass keine Daten unbeteiligter Personen erfasst werden. Eine Kooperation mit den Ermittlern kann vorteilhaft sein, jedoch sollten Unternehmen stets ihre Verteidigungsrechte wahren. Eine sorgfältige Vorbereitung und regelmäßige Schulung der Mitarbeiter sind unerlässlich, um auf solche Durchsuchungen optimal vorbereitet zu sein.

Einstellung nach 4 Jahren Prozess

In dem Prozess im Umweltstrafrecht um die Lindower Heide konnten wir nach vier Jahren Prozess und weit mehr als 80 Hauptverhandlungstagen eine Einstellung des Verfahrens beim Landgericht Potsdam und eine Haftentlassung erwirken. Das Gericht pochte jahrelang auf einer Strafbarkeit, obwohl das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Genehmigung festgestellt hatte. Nachzulesen beim RBB

Kann sich in Deutschland auch ein Unternehmen strafbar machen?

Zumindest derzeit gibt es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht, das könnte sich aber in den nächsten Jahren noch ändern. Bis dahin können Unternehmen lediglich über die Verbandsgeldbuße sanktioniert werden. Darüber hinaus ist eine zumindest mittelbare Bestrafung über die Einziehung von Taterträgen (§ 73b StGB) möglich. Ob die Einführung eines Unternehmensstrafrechts überhaupt möglich ist, ist umstritten. Dabei könnte gegen das Schuldprinzip (Vgl. § 46 Abs. 1 S. 1 StGB) verstoßen werden, wonach niemand bestraft werden kann, den keine Schuld trifft. Für die Schuld ist wiederum erforderlich, dass der Täter ein sozialethisches Bewusstsein hat, was bei einem Unternehmen wohl fehlen wird.

Erfolgreiche Revision bei Transparenzerklärung

In einer Strafsache wegen Steuerhinterziehung hob der BGH auf unsere Rüge das Urteil auf. Hintergrund war, dass das Gericht gegen den Fair-Trail Grundsatz verstoßen hat. Die sog. Transparenzerklärung ist eine Verfahrensabsprache, an die sich das Gericht auch halten muss. Der Beschluss ist unter dem Aktenzeichen BGH - 1 StR 43/21 veröffentlicht.

Wie unterscheidet sich das Wirtschaftsstrafrecht von anderen Bereichen des Strafrechts?

Das Wirtschaftsstrafrecht unterscheidet sich von anderen Bereichen des Strafrechts hauptsächlich durch seinen Fokus auf Straftaten, die im wirtschaftlichen Zusammenhang begangen werden. Es befasst sich mit Delikten, die in der Regel von Unternehmen, ihren Führungskräften oder Mitarbeitern begangen werden. Einige spezifische Delikte aus dem Wirtschaftsstrafrecht: Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten, Steuerhinterziehung, Korruption und Bestechung, Wettbewerbsverstöße, Verstöße gegen das Aktien- und Kapitalmarktrecht. Um den komplexen Fragen der Strafbarkeit im Unternehmen her zu werden, sind die Gericht mit den Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht und Staatsanwaltschaften mit spezifischen Abteilungen ausgerüstet, sodass einen Strafrechtler, welcher sich ebenso auf den besonderen Schwerpunkt in dem Deliktsbereich spezialisiert hat, fast notwendig ist.

Unternehmensverteidigung

Eine klassische Verteidigung eines Unternehmens sieht die deutsche Strafjustiz nicht vor, da sich nur natürliche (tatsächliche) Personen strafbar machen können. Jedoch stellt es für das Unternehmen ein großes Problem dar, sobald der Verdacht aufkommt, dass sich Verantwortliche oder Mitarbeiter des Unternehmens strafbar gemacht haben könnten. Obwohl sich das Strafverfahren dann nicht direkt gegen das Unternehmen richtet - kann jedoch der Ausgang des Strafverfahrens mit Bezug zum Unternehmen erhebliche Folgen haben: Imageschaden, Beschlagnahme von Rechnern und Servern, vermögensrechtlichen Konsequenzen und Bußgeldzahlungen über § 30 OWiG sind für ein Unternehmen direkt spürbar.

Revisionen im Wirtschaftstrafrecht

In der Revision wird ein Urteil auf Rechtsfehler geprüft. Dabei gilt das Revisionsverfahren als das anspruchsvollste Tätigkeitsfeld eines Strafverteidigers. Aufgrund hoher formaler und inhaltlicher Anforderungen und eines stark eingeschränkten Prüfungsumfangs des erstinstanzlichen Urteils stellt es einen Strafverteidiger vor besondere Herausforderungen. Eine Auswahl unser erfolgreichen und zugleich veröffentlichten Revisionen im Wirtschaftsstrafrecht sind: Beschluss des 4. Strafsenats vom 12.8.2020 – 4 StR 189/20 Beschluss des 4. Strafsenats vom 19.12.2018 – 4 StR 58/18 Beschluss des 1. Strafsenats vom 15.1.2015 – 1 StR 315/14

Was ist der Unterschied zwischen Betrug und Untreue?

Betrug und Untreue unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und Mechanismen. Gemäß § 263 StGB begeht jemand einen Betrug, wenn er durch Täuschung über Tatsachen eine andere Person dazu veranlasst, ihm oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu gewähren. Diese Täuschung kann sowohl durch aktive falsche Angaben als auch durch das Verschweigen relevanter Informationen erfolgen. Das zentrale Element des Betrugs ist die Täuschung, die zu einem Vermögensschaden beim Getäuschten führt. Demgegenüber konzentriert sich die Untreue, geregelt in § 266 StGB, auf den Missbrauch einer Vertrauensposition. Personen, die eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber einem anderen haben, wie beispielsweise Geschäftsführer oder Vorstände, dürfen diese Position nicht missbrauchen, um sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder einen Vermögensnachteil für den anderen herbeizuführen. Der Kern der Untreue liegt somit im Missbrauch dieser besonderen Pflichtstellung. Während beim Betrug die Täuschung im Mittelpunkt steht, ist bei der Untreue der Missbrauch einer Vertrauensstellung zentral.

Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht

Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen

Überblick, Fleiß Kompetenz und Kontrolle - die Tugenden im Wirtschaftsstrafrecht

Einführung in das Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Straftaten, die im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Aktivität und unternehmerischem Handeln stehen. Die Bandbreite dieser Delikte ist weitreichend und beinhaltet unter anderem Korruption, Steuerhinterziehung in internationalen Konzernen und schwere Umweltdelikte in Unternehmen. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Felix Haug legt einen besonderen Fokus auf das Wirtschaftsstrafrecht. Dieser Bereich stellt seit jeher einen Schwerpunkt der Kanzleiarbeit dar. Zu den häufigsten Straftatbeständen im Wirtschaftsstrafrecht gehören das Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Korruptionsdelikte, Umweltstrafrecht, Kapitalmarktstrafrecht, Unternehmensstrafrecht, Straftaten im Gesundheitswesen, Untreuedelikte sowie Betrugs- und Untreuedelikte.

Komplexität des Wirtschaftsstrafrechts

Das Wirtschaftsstrafrecht zeichnet sich durch komplexe rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten aus. Oft verweisen strafrechtliche Regelungen auf außerstrafrechtliche Normen, was die Materie umfangreich und komplex macht. In den letzten 15 Jahren hat sich das Bewusstsein für Wirtschaftsstraftaten gewandelt. Früher weniger beachtet, stehen sie nun verstärkt im Fokus der Strafverfolgungsbehörden, was auch durch bedeutende Fälle wie das Mannesmann-Verfahren und Korruptionsvorwürfe bei Siemens verdeutlicht wird.

Besonderheiten im Wirtschaftsstrafrecht

Dabei sind die strafrechtlichen Risiken für Unternehmen und ihre Mitarbeiter in den letzten zwei Jahrzehnten kontinuierlich angewachsen. Von A wie Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bis Z wie Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - kaum ein Regelwerk zur Steuerung wirtschaftlicher Betätigung kommt noch ohne Straf- und Bußgeldtatbestände aus. Selbst die gewissenhaftesten Unternehmerinnen und Unternehmer haben heute Schwierigkeiten, alle für sie geltenden Bestimmungen im Blick zu behalten. Dabei haben Verstöße oftmals gravierende Konsequenzen. Schon der Imageschaden, der mit einer medienwirksamen Durchsuchung der Geschäftsräume einhergeht, kann sich verheerend auswirken. Erst recht gilt dies für Maßnahmen zur Sicherung einer späteren Vermögensabschöpfung. Dass wirtschaftlich gesunde Unternehmen schon lange vor einer endgültigen Klärung der Tatvorwurfs in die Insolvenz getrieben werden – etwa weil die Staatsanwaltschaft vorsorglich sämtliche Geschäftskonten hat „einfrieren“ lassen – stellt keine Seltenheit mehr dar. Und auch Spitzenmanager können längst nicht mehr darauf zählen, dass ihnen eine monatelange Untersuchungshaft erspart bleibt.

Zu sehen ist Rechtsanwalt Haug vor der Berliner Skyline, triangulate Grafik im Hintergrund, Wirtschaftsstrafrecht mit Pfeil Icon

Bedeutungszuwachs des Wirtschaftsstrafrechts

In den letzten Jahren sind die Risiken für Geschäftsführer und Vorstände im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten gestiegen. Dies ist teilweise auf den Einfluss des amerikanischen Rechtsdenkens zurückzuführen. Auch in Deutschland geht die Justiz zunehmend energisch gegen Unternehmensverantwortliche vor. Wirtschaftsstrafrecht ist nicht nur für Großunternehmen relevant. Grundlegende Anforderungen, beispielsweise im Steuer- oder Insolvenzrecht, gelten unabhängig von der Unternehmensform und -größe. Auch mittelständische Unternehmen rücken vermehrt in den Fokus der Staatsanwaltschaften. Eine frühzeitige und entschiedene Verteidigung im Ermittlungsverfahren ist im Wirtschaftsstrafrecht von besonderer Bedeutung, um alle Verteidigungschancen wahrzunehmen.

Zu sehen ist eine Grafik mit der Aufschrift

(Noch) kein Unternehmensstrafrecht in Deutschland

Aktuell gibt es in Deutschland noch kein echtes Unternehmensstrafrecht, anders als in einigen anderen Rechtsordnungen. Allerdings gibt es Bestrebungen und Gesetzentwürfe, dies zu ändern. Dennoch bleib das Risiko der Verurteilung der Verantwortlichen – meist Geschäftsführer oder faktischer Geschäftsführer – des Unternehmens. Die Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung können weitreichend sein. Neben der der Möglichkeit von Freiheitsstrafen und gravierenden Nebenfolgen, wie dem Verlust der Fähigkeit, Geschäftsführer zu sein, stellt die Vermögensabschöpfung meist den wirtschaftlichen Ruin dar.

Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Um alle Verteidigungsstrategien im Wirtschaftsstrafrecht auszuschöpfen ist vor allem eine professionelle Verteidigung, die der staatlichen Übermacht etwas entgegensetzen kann, nicht auf Krawall, aber auch nicht auf Unterwerfung sondern Erfahrung, strategisches Denken und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und juristische Expertise setzt wichtig. Gerade in Wirtschaftstrafrecht liegen die Schwerpunkte - insbesondere die Frage der Strafbarkeit - in Rechtsgebieten wie im Steuerrecht, Zollrecht oder Umweltrecht. Hier ist eine Kenntnis dieser Rechtsgebiete nötig, um daraus Möglichkeiten für die Verteidigung zu entwickeln. Kann belegt werden, dass dort kein Verstoß gegeben ist, entfällt die Strafbarkeit. Die Vermögensabschöpfung, meist für das inkriminierte Unternehmen sehr zentral, sollte immer im Blick behalten und hier auch Verteidigungspotenzial nicht liegen gelassen werden. Ferner ist gerade bei den meist Umfangsverfahren in Wirtschaftsverfahren wichtig, dass man "auf die Revision" konzentriert verteidigt, sodass hier alle Möglichkeiten im Falle einer Verurteilung genutzt werden können.