Wir zählen zu den Experten bei der Verteidigung von Straftaten aus dem Wirtschaftsstrafrecht und stellen die Strafverteidigung für Ihr

Unternehmen

Wirtschafts­strafrecht & Unternehmens­verteidigung

Verteidigung, Beratung und Betreuung für Sie und Ihr Unternehmen.

Verstöße im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts haben oftmals gravierende Konsequenzen. Schon der Imageschaden, der mit einer medienwirksamen Durchsuchung der Geschäftsräume einhergeht, kann sich verheerend auswirken. Erst recht gilt dies für Maßnahmen zur Sicherung einer späteren Vermögensabschöpfung. Dass wirtschaftlich gesunde Unternehmen schon lange vor einer endgültigen Klärung des Tatvorwurfs in die Insolvenz getrieben werden – etwa weil die Staatsanwaltschaft vorsorglich sämtliche Geschäftskonten hat „einfrieren“ lassen – stellt keine Seltenheit mehr dar. Und auch Spitzenmanager können längst nicht mehr darauf zählen, dass ihnen eine monatelange Untersuchungshaft erspart bleibt.

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Verteidiger-Team für Wirtschaftsstrafrecht
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Das „white collar crime law“ – angelehnt an den Umstand, dass sich Wirtschaftskriminalität regelmäßig in Unternehmen abspielt - ist die Reaktion des deutschen Staats auf die zunehmenden Straftaten mit wirtschaftlichen Bezügen. Dabei haben insbesondere die Digitalisierung und die daraus erwachsenden, nahezu unendlichen technologischen Möglichkeiten den Wirtschaftsstraftaten eine neue Dimension eröffnet.

Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht (Schwarzarbeit) betrifft die Schnittmenge zwischen Arbeitsrecht und Strafrecht. Es umfasst das strafbewährte Fehlverhalten vor allem von Arbeitgebern, aber auch Arbeitnehmern, im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.

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Zoll/Steuerstrafrecht

Die Materie des Zoll- und Steuerstrafrechts ist sehr komplex und birgt für Sie viele strafrechtliche sowie vermögensgefährdende Risiken. Gefragt ist Fingerspitzengefühl im Umgang mit den unterschiedlichen Behörden und strategisches Verständnis. Wir verfügen über diesen Weitblick für diese teilweise sehr schwierigen Verfahren.

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Korruptionsstrafrecht

Das Korruptionsstrafrecht ist ein Kernbereich des Wirtschaftsstrafrechts. Die Korruptionsbekämpfung ist seit Jahren ein Anliegen internationaler Tragweite. Dabei geht es vor allem um Bestechung und Bestechlichkeit im privaten und öffentlichen Bereich. Wir verteidigen seit Jahren diskret Politiker sowie Unternehmer.

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Umweltstrafrecht

Beratung und Verteidigung auf dem Gebiet des Umweltstrafrechts erfordern nicht nur die Beherrschung der einschlägigen straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften, sondern auch ein Verständnis für die maßgeblichen verwaltungsrechtlichen Normen und Verfahren sowie die konkreten technischen Abläufe.

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Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht

Wir verteidigen Sie als Unternehmer

Wir helfen Ihnen die Kontrolle zurückzugewinnen und retten Ihre und die Zukunft Ihres Unternehmens.

Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht

Für Sie und Ihr Unternehmen.

Die strafrechtlichen Risiken für Unternehmen und ihre Mitarbeiter sind in den letzten zwei Jahrzehnten kontinuierlich angewachsen. Von A wie Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bis Z wie Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - kaum ein Regelwerk zur Steuerung wirtschaftlicher Betätigung kommt noch ohne Straf- und Bußgeldtatbestände aus. Selbst die gewissenhaftesten Unternehmerinnen und Unternehmer haben heute Schwierigkeiten, alle für sie geltenden Bestimmungen im Blick zu behalten.

Einstellung nach 4 Jahren Prozess

In dem Prozess im Umweltstrafrecht um die Lindower Heide konnten wir nach vier Jahren Prozess und weit mehr als 80 Hauptverhandlungstagen eine Einstellung des Verfahrens beim Landgericht Potsdam und eine Haftentlassung erwirken. Das Gericht pochte jahrelang auf einer Strafbarkeit, obwohl das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Genehmigung festgestellt hatte. Nachzulesen beim RBB

Erfolgreiche Revision bei Transparenzerklärung

In einer Strafsache wegen Steuerhinterziehung hob der BGH auf unsere Rüge das Urteil auf. Hintergrund war, dass das Gericht gegen den Fair-Trail Grundsatz verstoßen hat. Die sog. Transparenzerklärung ist eine Verfahrensabsprache, an die sich das Gericht auch halten muss. Der Beschluss ist unter dem Aktenzeichen BGH - 1 StR 43/21 veröffentlicht.

Unternehmensverteidigung

Eine klassische Verteidigung eines Unternehmens sieht die deutsche Strafjustiz nicht vor, da sich nur natürliche (tatsächliche) Personen strafbar machen können. Jedoch stellt es für das Unternehmen ein großes Problem dar, sobald der Verdacht aufkommt, dass sich Verantwortliche oder Mitarbeiter des Unternehmens strafbar gemacht haben könnten. Obwohl sich das Strafverfahren dann nicht direkt gegen das Unternehmen richtet - kann jedoch der Ausgang des Strafverfahrens mit Bezug zum Unternehmen erhebliche Folgen haben: Imageschaden, Beschlagnahme von Rechnern und Servern, vermögensrechtlichen Konsequenzen und Bußgeldzahlungen über § 30 OWiG sind für ein Unternehmen direkt spürbar.

Revisionen im Wirtschaftstrafrecht

In der Revision wird ein Urteil auf Rechtsfehler geprüft. Dabei gilt das Revisionsverfahren als das anspruchsvollste Tätigkeitsfeld eines Strafverteidigers. Aufgrund hoher formaler und inhaltlicher Anforderungen und eines stark eingeschränkten Prüfungsumfangs des erstinstanzlichen Urteils stellt es einen Strafverteidiger vor besondere Herausforderungen. Eine Auswahl unser erfolgreichen und zugleich veröffentlichten Revisionen im Wirtschaftsstrafrecht sind: Beschluss des 4. Strafsenats vom 12.8.2020 – 4 StR 189/20 Beschluss des 4. Strafsenats vom 19.12.2018 – 4 StR 58/18 Beschluss des 1. Strafsenats vom 15.1.2015 – 1 StR 315/14

Kann sich in Deutschland auch ein Unternehmen strafbar machen?

Zumindest derzeit gibt es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht, das könnte sich aber in den nächsten Jahren noch ändern. Bis dahin können Unternehmen lediglich über die Verbandsgeldbuße sanktioniert werden. Darüber hinaus ist eine zumindest mittelbare Bestrafung über die Einziehung von Taterträgen (§ 73b StGB) möglich. Ob die Einführung eines Unternehmensstrafrechts überhaupt möglich ist, ist umstritten. Dabei könnte gegen das Schuldprinzip (Vgl. § 46 Abs. 1 S. 1 StGB) verstoßen werden, wonach niemand bestraft werden kann, den keine Schuld trifft. Für die Schuld ist wiederum erforderlich, dass der Täter ein sozialethisches Bewusstsein hat, was bei einem Unternehmen wohl fehlen wird.

Unser Versprechen

Unser Anspruch ist es, jedem Mandanten die für seinen Fall bestmögliche Beratung oder Verteidigung zuteilwerden zu lassen. Daher streben wir konsequent nach fachlicher Exzellenz. Dass wir uns selbst weiterbilden, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Daneben engagieren wir uns aber auch aktiv in der juristischen Forschung und Lehre, unterrichten an Hochschulen, geben Schulungen für Unternehmen und Verbände und publizieren in Fachzeitschriften. Besonders wichtig ist es uns dabei, die Verbindung von Theorie und Praxis nicht aus den Augen zu verlieren. Von juristischen Glasperlenspielen im akademischen Elfenbeinturm haben unsere Mandanten wenig. Umgekehrt setzt eine wirklich hochkarätige Verteidigung gerade in schwierigen Fällen einen Blick voraus, der in der Lage ist, über den Tellerrand des Einzelfalls hinaus jene Grundprinzipien wahrzunehmen, welche die Rechtsordnung als Ganze prägen. Fachliche Kompetenz ist gewiss unverzichtbar. Sie hilft aber nicht weiter, wenn ein Mandant den Eindruck gewinnt, von seinem Rechtsbeistand nicht ernstgenommen, im Stich gelassen oder sogar aktiv hinters Licht geführt zu werden. Wir verstehen, dass wir uns das Vertrauen unserer Mandanten jeden Tag aufs Neue verdienen müssen. Daher treten wir ihnen von Anfang an respektvoll und ehrlich gegenüber. Das bedeutet manchmal auch, dass wir lieber eine unbequeme Wahrheit aussprechen, als leere Versprechungen zu machen. Denn am Ende des Tages verlieren wir lieber ein Mandat als Ihren Fall.

Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht

Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen

Überblick, Fleiß Kompetenz und Kontrolle - die Tugenden im Wirtschaftsstrafrecht

Besonderheiten im Wirtschaftsstrafrecht

Dabei sind die strafrechtlichen Risiken für Unternehmen und ihre Mitarbeiter in den letzten zwei Jahrzehnten kontinuierlich angewachsen. Von A wie Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bis Z wie Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - kaum ein Regelwerk zur Steuerung wirtschaftlicher Betätigung kommt noch ohne Straf- und Bußgeldtatbestände aus. Selbst die gewissenhaftesten Unternehmerinnen und Unternehmer haben heute Schwierigkeiten, alle für sie geltenden Bestimmungen im Blick zu behalten. Dabei haben Verstöße oftmals gravierende Konsequenzen. Schon der Imageschaden, der mit einer medienwirksamen Durchsuchung der Geschäftsräume einhergeht, kann sich verheerend auswirken. Erst recht gilt dies für Maßnahmen zur Sicherung einer späteren Vermögensabschöpfung. Dass wirtschaftlich gesunde Unternehmen schon lange vor einer endgültigen Klärung der Tatvorwurfs in die Insolvenz getrieben werden – etwa weil die Staatsanwaltschaft vorsorglich sämtliche Geschäftskonten hat „einfrieren“ lassen – stellt keine Seltenheit mehr dar. Und auch Spitzenmanager können längst nicht mehr darauf zählen, dass ihnen eine monatelange Untersuchungshaft erspart bleibt.

Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Um alle Verteidigungsstrategien im Wirtschaftsstrafrecht auszuschöpfen ist vor allem eine professionelle Verteidigung, die der staatlichen Übermacht etwas entgegensetzen kann, nicht auf Krawall, aber auch nicht auf Unterwerfung sondern Erfahrung, strategisches Denken und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und juristische Expertise setzt wichtig. Gerade in Wirtschaftstrafrecht liegen die Schwerpunkte - insbesondere die Frage der Strafbarkeit - in Rechtsgebieten wie im Steuerrecht, Zollrecht oder Umweltrecht. Hier ist eine Kenntnis dieser Rechtsgebiete nötig, um daraus Möglichkeiten für die Verteidigung zu entwickeln. Kann belegt werden, dass dort kein Verstoß gegeben ist, entfällt die Strafbarkeit. Die Vermögensabschöpfung, meist für das inkriminierte Unternehmen sehr zentral, sollte immer im Blick behalten und hier auch Verteidigungspotenzial nicht liegen gelassen werden. Ferner ist gerade bei den meist Umfangsverfahren in Wirtschaftsverfahren wichtig, dass man "auf die Revision" konzentriert verteidigt, sodass hier alle Möglichkeiten im Falle einer Verurteilung genutzt werden können.