Fachanwälte für Strafrecht
Korruptionsstrafrecht
Als Teil des Wirtschaftstrafrechts sind wir auf das Korruptionsstrafrecht spezialisierte Verteidiger. Der Vorwurf der Korruption bedeutet im strafrechlichen Sinne einem Verfahren wegen Bestechung oder Bestechlichkeit ausgesetzt zu sein. Gerade für Ärzte, Unternehmer oder Politiker ist dieser Vorwurf nicht nur eine Rufschädigung, sondern bedroht auch die wirtschaftliche Existenz. Als Experten für Korruptionsvorwürfe im Strafrecht gehen wir die Verteidigung mit der geboten Sorgfalt aber auch mit der nötigen Entschlossenheit an.
Käuflichkeit entkräften, anstatt nur zu verteidigen
Das Korruptionsstrafrecht ist ein Teil des Wirtschaftsstrafrechtes und der Vorwurf der Korruption stellt die Verteidigung vor eine besondere Herausforderung. Für betroffene Amtsträger kann die gesamte berufliche Existenz auf dem Spiel stehen. Für die meist auf der anderen Seite stehenden Unternehmer gilt das Gleiche: Korruptionsvorwürfe können zum Ausschluss von öffentlichen Vergaben, immensen Schadensersatzansprüchen und vermögensabschöpfenden Maßnahmen führen.
Große Risiken im geschäftlichen Verkehr
Die Strafverfolgungsbehörden nehmen bei Bestechungs- und Korruptionsdelikten relativ schnell einen Anfangsverdacht an. Dies liegt daran, dass die Korruptionsvorschriften des Strafgesetzbuchs denkbar weit gefasst sind, um schon den bösen Anschein der Käuflichkeit zu vermeiden. Die Grenze zwischen Lobbyarbeit und gutem Umgang mit der Politik wird ganz schnell zum strafrechtlichen Risiko. Meist kommt es sofort zu einschneidenden Maßnahmen – es gibt Durchsuchungen von Amts- oder Geschäftsräumen sowie der Privatwohnungen. Meist erlangen dann auch die Medien schon Kenntnis von den Vorwürfen. Die Imageschaden ist so bereits geschehen. In dieser besonderen Krisensituation haben wir das nötige Fingerspitzengefühl, um das Zusammenspiel der Korruptionsstraftatbestände, der strafprozessualen Zwangsmaßnahmen und der außerstrafrechtlichen Folgen von Korruptionsvorwürfen im Blick zu haben.
Verteidigung von Politikern und Unternehmern

Wir stellen uns dieser Herausforderung und verteidigen seit Jahren Politiker sowie Unternehmer. Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass der bloße Verdacht der Käuflichkeit ganze Existenzen und berufliche Perspektiven vernichten kann. Wir verteidigen nicht nur Vorwürfe wegen Bestechung, Bestechlichkeit oder der Einflussnahme auf öffentliche Personen, sondern entkräften diesen Vorwurf eindeutig.
Wir helfen Ihnen, dass nicht ein gemeinsamer Kaffee, der Besuch des Firmenjubiläums, eine wohltätige Spende oder dieselbe Vereinszugehörigkeit Ihrer Kinder zur beruflichen und persönlichen Katastrophe werden. Wir verfügen aufgrund zahlreicher nationaler und internationaler Korruptionsverfahren über eine breite Erfahrung auf diesem Gebiet. In komplexen Verfahren arbeiten wir eng mit anderen anwaltlichen Beratern u.a. aus dem Vergabe- und Baurecht zusammen, da eine Kenntnis der zugrunde liegenden Spezialmaterie für eine erfolgreiche Strategie im Korruptionsverfahren unerlässlich ist.