Wir als erfahrene und spezialisierte Strafverteidiger sind uns bewusst, dass es den „einfachen Fall“ in der Realität fast nie gibt.
Strafverteidigung
Kanzlei für Strafrecht
Spezialisierter Fachanwalt auf das Strafrecht und Strafprozessrecht
Als Fachanwalt für Strafrecht liegt meine Spezialisierung natürlich im Strafrecht. In meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt steht vor allem die Aufgabe des Strafverteidigers im Vordergrund. Dies ist das Wesensmerkmal eines Fachanwalts für Strafrecht.
Für mich als Strafverteidiger ist es von entscheidender Bedeutung, Einfluss auf den Strafprozess zu nehmen. In erster Linie geht es darum, die Rechte des Beschuldigten wahrzunehmen. Besonders wichtig ist es, durch Akteneinsicht Kenntnis und Informationen über den Vorwurf zu erlangen und diese Informationen dann strafrechtlich zu bewerten und einzuschätzen.
Wie eine geeignete Verteidigung aussieht, hängt immer von der im Raum stehenden Straftat, der Beweislage und gegebenenfalls von der Person des Beschuldigten ab. Maßgeblich ist ebenfalls, ob bislang „nur“ ermittelt wird oder bereits eine Anklage vorliegt.
Für eine strafrechtlich spezialisierte Kanzlei ist das Strafprozessrecht von zentraler Bedeutung. Die Strafprozessordnung (StPO) stellt die rechtlichen Grundlagen bereit, um sich effektiv und zielführend gegen strafrechtliche Vorwürfe zu verteidigen.
Das Strafrecht ist die ultima ratio des deutschen Staats. Es ist das letzte Mittel in einem Interessenkonflikt zwischen dem Beschuldigten und dem Staat. Nirgendwo sonst kann der Staat so intensiv in die Privatsphäre seiner Bürger eingreifen. Um Gerechtigkeit („Waffengleichheit“) herzustellen, muss dem Beschuldigten eine starke Verteidigung an die Hand gegeben werden.
In Berlin und bundesweit
Ein Strafverfahren bedeutet für den Beschuldigten eine erhebliche Belastung. Mit meiner jahrelangen Erfahrung berate ich Sie in dieser Lage umfangreich.
Die Rolle des Strafverteidigers
Strafverteidigung als Garantie für den Rechtsstaat
Als Fachanwalt für Strafrecht in meiner Kanzlei für Strafrecht liegt mein Schwerpunkt darauf, die Interessen meiner Mandanten im Strafverfahren zu vertreten und Ihre Rechte zu wahren. Eine meiner zentralen Aufgaben ist die umfassende Beratung und Aufklärung des Mandanten über seine Rechte, Pflichten und die möglichen Konsequenzen des Strafverfahrens. Dabei informiere ich über das Verhalten während der Ermittlungen und vor Gericht.
Ein wesentliches Element meiner Arbeit ist die Akteneinsicht, die es mir ermöglicht, den aktuellen Stand der Ermittlungen und die Beweislage zu verstehen. Die Analyse der Akten und Beweise ist die Grundlage, auf der ich eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickle. Diese Strategie kann auch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Einstellung des Verfahrens oder eine Absprache über das Strafmaß umfassen.
Tätigkeit des Strafverteidigers
Strafverteidiger aus Berlin
Die Vorbereitung und Vertretung in der Hauptverhandlung ist ein vor akllem von der Vorbereitung meine Mandanten auf die Hauptverhandlung, Befragung vonZeugen und Sachverständige, das Stellen von Beweisanträge und das Plädoyer geprägt. Sollte das Urteil nicht im Sinne meines Mandanten ausfallen, lege ich gegebenenfalls Rechtsmittel wie Berufung oder Revision ein, um das Urteil überprüfen zu lassen.
Auch außergerichtlich bin ich für meine Mandanten tätig. Dazu gehört das Sammeln von Beweisen, die Befragung von Zeugen und die Verhandlung mit dem Staatsanwalt. Oft bin ich die einzige Person, die den Beschuldigten vor den Folgen einer Verurteilung bewahren kann.
Fachanwalt für Strafrecht
Ich verfügen über eine langjährige strafrechtliche und auch unerlässliche Spezialisierung
Verfahrensrechte im Überblick
Antworten vom Strafverteidiger
Richtiger Umgang mit Polizei und Justiz
Darf man mir den Anruf beim Anwalt verweigern?
Nein! Nach §§ 136 Abs. 1 Satz 3, 137 StPO haben Sie das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen. Daher darf es keine Situation geben, in der Sie uns nicht erreichen dürfen.
Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei. Muss ich hingehen?
Nein. Die Vorladung ist vielmehr eine Einladung der Polizei, die auch „dankend abgelehnt“ werden kann. Das muss der Polizei nicht mitgeteilt werden, ein bloßes Nichterscheinen ist ausreichend. Ausnahmsweise muss der Ladung doch Folge geleistet werden, wenn dieser ein Auftrag der Staatsanwaltschaft nach § 163 Abs. 3 StPO zugrunde liegt. Dieser Auftrag muss in der Ladung deutlich zum Ausdruck kommen. Bei einer Vorladung als Beschuldigter sollten auf keinen Fall Angaben gegenüber der Polizei gemacht werden. In diesem Fall ist es ratsam, umgehend einen Strafverteidiger aufzusuchen, der fortan die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft übernimmt.
Muss ich pusten, wenn mich die Polizei dazu auffordert?
Nein. In Deutschland muss man sich nicht selbst belasten, sodass der Autofahrer (oder Fahrradfahrer, E-Roller-Fahrer etc.) jederzeit gegenüber der Polizei den Atemalkoholtest verweigern darf. Er muss auch keine Angaben zu einem möglichen Alkoholkonsum machen oder weitere Tests („Finger zur Nase“) durchführen. Natürlich kann die Polizei einen dann zur Blutprobe mitnehmen. Das passiert aber auf jeden Fall, wenn die Atemalkoholkontrolle nicht 0,00 Promille ergibt.
Wie verhalte ich mich bei einer Durchsuchung?
Zunächst lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Darin müssen Sie einsehen können, weshalb durchsucht wird und wonach gesucht wird. Fehlt der Durchsuchungsbeschluss, gibt es auch keine Durchsuchung. Sie müssen niemandem gestatten, sich „nur mal umzusehen“. Leisten Sie keinen Widerstand, behindern Sie die Beamten nicht. Wichtig: machen Sie unter keinen Umständen Angaben, geben Sie keine Erklärungen zur Sache ab. Rufen Sie Ihren Strafverteidiger an, damit dieser das Vorgehen der Beamten überwachen kann.
Ab wann gelte ich als vorbestraft?
Erst eine Geldstrafe über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten werden ins Führungszeugnis eingetragen, sodass der Arbeitgeber davon Kenntnis erhalten kann. Bei einer Verurteilung ohne Eintragung ins Führungszeugnis kann man sich daher als nicht vorbestraft bezeichnen.
Wieviel kostet ein Strafverteidiger?
Welches Honorar ein Strafverteidiger nimmt, entscheidet dieser selbst. Dies ist immer vom Umfang des Verfahrens und der Bedeutung für den Mandanten abhängig. Üblich ist daher eine individuelle Vereinbarung, zum Beispiel nach Stunden oder eine pauschale Vergütungsvereinbarung. Regelmäßig wird ein Strafverteidiger von seinem Mandanten einen Vorschuss verlangen, bevor er mit der Arbeit beginnt. Daneben gibt es eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) z.B. als Pflichtverteidiger. Welche Gebühren dort anfallen, richtet sich nach verschiedenen Faktoren (Verfahrensabschnitt, Umfang der Angelegenheit, Haft etc.).
Strafverteidigung Berlin mit Ihrem Fachanwalt
Die besondere Stärke von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Felix Haug aus Berlin liegt in seiner bemerkenswerten Fähigkeit, Mandanten aus der Untersuchungshaft zu befreien. Mit einer außergewöhnlich hohen Erfolgsquote hebt sich der Strafverteidiger Felix Haug deutlich von anderen Anwälten ab. Sein Erfolg gründet auf einem tiefen Verständnis für die jeweilige Situation seiner Mandanten und seiner meisterhaften Kommunikation mit Gericht und Staatsanwaltschaft. Diese Fähigkeiten hat er im Laufe seiner Karriere durch intensive Erfahrungen innerhalb der Berliner Justiz entwickelt.
Seine Erfahrung macht ihn nicht nur auf lokaler Ebene in Berlin zu einer ausgezeichneten Wahl, sondern seine Expertise ist auch bundesweit gefragt. Mandanten, die sich in der schwierigen Lage der Untersuchungshaft befinden, finden in ihm einen Anwalt, der nicht nur juristisches Fachwissen mitbringt, sondern auch eine strategische Vorgehensweise, die individuell auf den Einzelfall abgestimmt ist. Seine Fähigkeit, die Situation zu lesen und entsprechend zu agieren, gepaart mit seiner exzellenten Kommunikationsstärke, macht ihn zu einem unverzichtbaren Verbündeten für alle, die mit strafrechtlichen Herausforderungen konfrontiert sind.
Die Entscheidung für Felix Haug als Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin bedeutet daher, sich für einen Juristen zu entscheiden, dessen Expertise weit über das übliche Maß hinausgeht. Seine einzigartige Kombination aus rechtlichem Know-how, tiefgreifendem Verständnis für die Bedürfnisse seiner Mandanten und der Fähigkeit, effektiv mit den Justizbehörden zu kommunizieren, stellt eine herausragende Ressource dar, insbesondere für diejenigen, die sich in der prekären Situation der Untersuchungshaft befinden.
Podcast
Die häufigste Frage an den Strafverteidiger
Die Folge beschäftigt sich mit moralischen Fragen an den Strafverteidiger.