Wir als erfahrene und spezialisierte Strafverteidiger sind uns bewusst, dass es den „einfachen Fall“ in der Realität fast nie gibt.
Strafverteidigung
Strafrecht Berlin
Spezialisiert im Kapitalstrafrecht und in strafrechtlichen Revision
Wenn man vom allgemeinen Strafrecht spricht, meint man in der Regel all diejenigen Straftatbestände, die sich im Strafgesetzbuch (StGB) finden. Das ist ein überaus breites Spektrum, das vom einfachen Ladendiebstahl bis hin zu Mord und Totschlag reicht. Wie eine geeignete Verteidigung aussieht, hängt immer von der im Raum stehenden Straftat, der Beweislage und gegebenenfalls der Person des Beschuldigten ab. Maßgeblich ist ebenfalls, ob bislang „nur“ ermittelt wird oder bereits eine Anklage vorliegt. So kann bei Videomaterial von der Tat und Augenzeugen eine Einlassung mit Entschuldigung zielführender als Schweigen sein, wohingegen bei einer Mordanklage mit dünner Beweislage das Gebrauchmachen des Aussageverweigerungsrechts näherliegt. Wie wir unsere Verteidigung aufbauen, hängt also ganz von Ihnen und Ihrem konkreten Fall ab. Ziel ist immer Ihr Freispruch.
Fragen Sie uns!

Das Strafrecht ist die ultima ratio des deutschen Staats. Es ist das letzte Mittel in einem Interessenkonflikt zwischen dem Beschuldigten und dem Staat. Nirgendwo sonst kann der Staat so intensiv in die Privatsphäre seiner Bürger eingreifen. Um Gerechtigkeit („Waffengleichheit“) herzustellen, muss dem Beschuldigten eine starke Verteidigung an die Hand gegeben werden – der Strafverteidiger.

In Berlin und bundesweit
Ein Strafverfahren bedeutet für den Beschuldigten eine erhebliche Belastung. Mit unserer jahrelangen Erfahrung beraten wir Sie in dieser Lage umfangreich.
Kapitalstrafrecht
Strafverteidigung bei einer Mordanklage
Die Verteidigung bei einer Mordanklage ist höchst komplex und ein Drahtseilakt. Der Staat agiert mit seinem schärfsten Schwert, der lebenslangen Freiheitsstrafe, sodass für den Mandanten alles auf dem Spiel steht. Es gilt aber weiterhin und hier insbesondere, dass nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen muss, sondern der Staat seine Schuld. In einem von uns verteidigten Mordverfahren lag die Tat schon 23 Jahre zurück, die Zeugen konnten sich gar nicht oder nur dunkel erinnern, die DNA-Spurensicherung steckte noch in den Kinderschuhen. In diesem Fall bot es sich an, vom Aussageverweigerungsrecht des Angeklagten Gebrauch zu machen und lediglich über die Verteidiger eine Erklärung zu verlesen. Im Laufe des Verfahrens stellte sich zudem heraus, dass der Hauptbelastungszeuge ungewöhnlich detailreiches Wissen zur Tat präsentieren konnte – Täterwissen. Die Herausarbeitung dieses Umstands führte letztlich zum Freispruch unseres Mandanten und der Saalverhaftung des Hauptbelastungszeugens, der plötzlich Hauptverdächtiger war.
Revisonen im Strafrecht
Revisionsexperten aus Berlin
Das Rechtsmittel der Revision ist ein sehr anspruchsvolles Rechtsmittel. Die Revision hat das Ziel der Überprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler. Daher setzt eine erfolgreiche Revision im Strafrecht nicht nur sehr gute strafrechtliche Kenntnisse, sondern auch Spezialkenntnisse im Revisionsverfahren voraus. Die inhaltlichen sowie formalen Anforderungen an das meist rein schriftliche Verfahren sind hoch und verlangen ein präzises Arbeiten. Revision werden am Bundesgerichtshof (BGH) oder am Oberlandesgericht (OLG) schriftlich entschieden, sodass eine Ortsbindung nicht notwendig ist. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in Revisionen vor dem Bundesgerichtshof und den Oberlandesgerichten in Strafsachen zählt Rechtsanwalt und Strafverteidiger Felix Haug als Fachanwalt für Strafrecht zu den angesehensten Revisionsverteidigern.

Fachanwälte für Strafrecht für Revisionen
Wir verfügen über langjährige revisionsrechtliche Erfahrung sowie die in diesem Bereich unerlässliche Spezialisierung
Verfahrensrechte im Überblick
Antworten vom Strafverteidiger
Richtiger Umgang mit Polizei und Justiz
Darf man mir den Anruf beim Anwalt verweigern?
Nein! Nach §§ 136 Abs. 1 Satz 3, 137 StPO haben Sie das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen. Daher darf es keine Situation geben, in der Sie uns nicht erreichen dürfen.
Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei. Muss ich hingehen?
Nein. Die Vorladung ist vielmehr eine Einladung der Polizei, die auch „dankend abgelehnt“ werden kann. Das muss der Polizei nicht mitgeteilt werden, ein bloßes Nichterscheinen ist ausreichend. Ausnahmsweise muss der Ladung doch Folge geleistet werden, wenn dieser ein Auftrag der Staatsanwaltschaft nach § 163 Abs. 3 StPO zugrunde liegt. Dieser Auftrag muss in der Ladung deutlich zum Ausdruck kommen. Bei einer Vorladung als Beschuldigter sollten auf keinen Fall Angaben gegenüber der Polizei gemacht werden. In diesem Fall ist es ratsam, umgehend einen Strafverteidiger aufzusuchen, der fortan die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft übernimmt.
Muss ich pusten, wenn mich die Polizei dazu auffordert?
Nein. In Deutschland muss man sich nicht selbst belasten, sodass der Autofahrer (oder Fahrradfahrer, E-Roller-Fahrer etc.) jederzeit gegenüber der Polizei den Atemalkoholtest verweigern darf. Er muss auch keine Angaben zu einem möglichen Alkoholkonsum machen oder weitere Tests („Finger zur Nase“) durchführen. Natürlich kann die Polizei einen dann zur Blutprobe mitnehmen. Das passiert aber auf jeden Fall, wenn die Atemalkoholkontrolle nicht 0,00 Promille ergibt.
Wie verhalte ich mich bei einer Durchsuchung?
Zunächst lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Darin müssen Sie einsehen können, weshalb durchsucht wird und wonach gesucht wird. Fehlt der Durchsuchungsbeschluss, gibt es auch keine Durchsuchung. Sie müssen niemandem gestatten, sich „nur mal umzusehen“. Leisten Sie keinen Widerstand, behindern Sie die Beamten nicht. Wichtig: machen Sie unter keinen Umständen Angaben, geben Sie keine Erklärungen zur Sache ab. Rufen Sie Ihren Strafverteidiger an, damit dieser das Vorgehen der Beamten überwachen kann.
Ab wann gelte ich als vorbestraft?
Erst eine Geldstrafe über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten werden ins Führungszeugnis eingetragen, sodass der Arbeitgeber davon Kenntnis erhalten kann. Bei einer Verurteilung ohne Eintragung ins Führungszeugnis kann man sich daher als nicht vorbestraft bezeichnen.
Wieviel kostet ein Strafverteidiger?
Welches Honorar ein Strafverteidiger nimmt, entscheidet dieser selbst. Dies ist immer vom Umfang des Verfahrens und der Bedeutung für den Mandanten abhängig. Üblich ist daher eine individuelle Vereinbarung, zum Beispiel nach Stunden oder eine pauschale Vergütungsvereinbarung. Regelmäßig wird ein Strafverteidiger von seinem Mandanten einen Vorschuss verlangen, bevor er mit der Arbeit beginnt. Daneben gibt es eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) z.B. als Pflichtverteidiger. Welche Gebühren dort anfallen, richtet sich nach verschiedenen Faktoren (Verfahrensabschnitt, Umfang der Angelegenheit, Haft etc.).
Podcast
Die häufigste Frage an den Strafverteidiger
Die Folge beschäftigt sich mit moralischen Fragen an den Strafverteidiger.