Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht
Rechtsanwalt Felix Haug bietet als Fachanwalt für Strafrecht seit 10 Jahren in Berlin und bundesweit erfolgreich und exklusive Verteidigung im Bereich des Straf- und Wirtschaftsstrafrecht.
Strafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Erfolgreich, effizient und zeitgemäß
Rechtsanwalt Felix Haug bietet als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht eine erfolgreiche, effiziente und moderne Strafverteidigung im Bereich des Straf- und Wirtschaftsstrafrechts. Er übernimmt sowohl einfache als auch komplexe Fälle in jeder Phase des Verfahrens.
Mit über 10 Jahren ausschließlicher Tätigkeit im Strafrecht hat er sich auf die Verteidigung von Unternehmern im Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Seine umfangreiche Erfahrung hilft ihm, passende und durchdachte Lösungen zu finden, die die bestmöglichen Ergebnisse für Ihren Fall sicherstellen.
Fachanwalt für Strafrecht
"Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen in bei allen strafrechtlichen Fragestellungen kompetent zur Seite"
Wirtschaftsstrafrecht
Ich verteidige Sie erfolgreich im Wirtschaftsstrafrecht. Das daily business meiner Kanzlei liegt darin, Betrugs-, Steuerhinterziehungs- und sonstige Vorwürfe zu entkräften, Ermittlungsfehler aufzudecken und die Freiheit der Unternehmer zu wahren.
Mehr InfosMedizinstrafrecht
Im hochsensiblen Bereich des Medizin- und Arztstrafrechts verteidige ich nicht nur, sondern bilde auch im Medizinstrafrecht aus. Aufgrund meiner fachlichen Spezialisierung in diesem Bereich bin ich ein unschlagbarer Experte.
Mehr InfosBetrug und Untreue
Die Verteidigung bei Betrugsvorwürfen gewinnt in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Dies erfordert ein umfassendes Verständnis der komplexen Fragestellungen dieser speziellen Delikte.
Mehr InfosStrafrecht
Die Beherrschung des Strafrechts und insbesondere des Strafprozessrechts bildet das Fundament für eine erfolgreiche Verteidigung bei allen Vorwürfen – seien es einfache oder komplexe Fälle des Strafrechts.
Mehr InfosKanzlei für Wirtschaftsstrafrecht
Strafverteidigung garantiert Waffengleichheit
Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) manifestiert den Grundsatz der Waffengleichheit für Gerichtsprozesse. Im Grunde ist der Strafverteidiger für den Beschuldigten in einem Strafverfahren der Garant für diese Waffengleichheit .
Er achtet darauf, dass die verfahrensrechtlichen Vorgaben eines Strafverfahrens von Staatsanwaltschaft und Gericht eingehalten werden, wägt ab, ob Beweise für den erhobenen Vorwurf existieren und welches Strategie am zielführendsten ist.
Für die Waffengleichheit ist der Strafverteidiger elementar. Ein Strafverfahren kann hoch komplex und für den Beschuldigten nur schwer nachvollziehbar sein. Hier steht ihm der Strafverteidiger mit Rat und Tat zur Seite.
PODCAST
Rechtsanwalt Haug - Der Podcast
Strafverteidgung bedeutet Verantwortung
Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidigung als Speerspitze der Demokratie
Bundesweite strafrechtliche Vertretung
Zu meinen Mandanten gehören sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer aus Berlin und ganz Deutschland. Ich schätze das mir entgegengebrachte Vertrauen sehr und bin stolz darauf, dass strafrechtliche Verfahren in meine Hände gelegt werden.
Meine Hauptaufgabe ist es, Ihre persönliche Strafverteidigung zu gewährleisten. Ebenso stehe ich kleinen bis mittelständischen Unternehmen zur Seite, um sie in strafrechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen – sei es bei internen Untersuchungen oder der Betreuung Ihrer Mitarbeiter als Zeugen.
Die sorgfältige Betreuung Ihrer Mitarbeiter als Zeugen ist sowohl für Ihr Unternehmen als auch für das Strafverfahren der Verantwortlichen entscheidend. Ihre Anliegen liegen mir am Herzen, und ich setze mich mit voller Kraft für Ihre Rechte und Interessen ein.
Frühes, richtiges Agieren ist entscheidend
Bei einem strafrechtlichen Vorwurf ist es entscheidend, schnell und richtig zu handeln. Ich bin in der Lage, zu Beginn des Verfahrens sofort die richtigen Weichen zu stellen, die sich als hilfreich und erfolgversprechend erweisen.
Meine Tätigkeit beginnt daher meist bereits bei der Vorladung als Beschuldigter, Festnahmen oder Durchsuchungen und setzt sich fort bei der Verteidigung gegen Anklagen und Strafbefehle vor den Strafgerichten.
Mein Verständnis von Strafverteidigung
Ich sehe mich in erster Linie als Berater. In der Regel steht ein konkreter strafrechtlicher Vorwurf im Raum, den die Staatsanwaltschaft mit einer Aktenlage untermauert.
Der Kern meiner Tätigkeit besteht darin, diese Aktenlage und den damit verbundenen strafrechtlichen Vorwurf einzuschätzen und zu bewerten. Erst dann kann ich meine Mandanten dazu beraten, welche Verteidigungsstrategie die beste ist.
Manchmal ist es ratsam, den Vorwurf einzuräumen und eine Einstellung des Verfahrens anzustreben. In anderen Fällen ist es besser, die Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls das Gericht davon zu überzeugen, dass der Vorwurf unbegründet ist.
Oft kann dies durch einen konstruktiven Dialog mit dem Gericht erreicht werden. Wenn nötig, schöpfe ich jedoch alle prozessualen Mittel aus. Die Sorge, dass dies zur Verärgerung der Justiz führt, ist in der Regel unbegründet, denn zulässiges Verhalten sollte in einem Rechtsstaat niemals zur Verärgerung der Justiz führen.
Fachanwalt für Strafrecht
Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich umfassende Erfahrung im Bereich der Individualverteidigung gesammelt.
Ich bin daher der festen Überzeugung, dass jeder strafrechtliche Vorwurf gelöst werden kann, und stütze mich dabei auf meine jahrelange, ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger.
Gerade im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts erscheinen viele Fälle sehr komplex, und man fühlt sich oft hilflos. Durch das richtige Vorgehen ist es mir jedoch bisher immer gelungen, eine Lösung zu finden, mit der Sie und auch ich letztlich zufrieden sind.
Wie wählt man den richtigen Strafverteidiger?
Die Entscheidung, einen Strafverteidiger zu engagieren, ist oft mit Unsicherheit und Angst verbunden, die durch strafrechtliche Vorwürfe hervorgerufen werden.
Es stellt sich oft die Frage, ob der Anwalt der Richtige ist, da man selbst nicht einschätzen kann, ob der Strafverteidiger in der Lage ist, die Sache ordnungsgemäß zu bearbeiten.
Einen Experten zur Hand zu haben, der über spezifisches Fachwissen im Strafrecht und wertvolle Erfahrungen mit Gerichtsverfahren verfügt, um effektive Verteidigungsstrategien zu entwickeln, ist natürlich immer von Vorteil. Auch wenn der Vorwurf unzutreffend ist, ist es umso wichtiger, sich mit den richtigen rechtlichen Mitteln zu verteidigen.
Die Selbstvertretung birgt das Risiko, dass man die nötige Distanz zum eigenen Fall nicht gut herstellen kann.
Die zweite Frage ist aus meiner Sicht leicht zu beantworten: Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl und achten Sie auf äußere Faktoren wie Auftreten und Zuverlässigkeit. Ihr Verteidiger sollte Ihnen jeden weiteren Schritt erklären können und nach Akteneinsicht eine Verteidigungsstrategie vorstellen.
Warum der Dialog mit dem Gericht so wichtig ist
Der Grundsatz der deutschen Strafjustiz birgt das Dilemma, dass ein Gericht nur gegen einen Angeklagten verhandelt, wenn es nach Aktenlage davon überzeugt ist, dass der Angeklagte sich strafbar gemacht hat. Daher gilt es, diese bereits gefasste Überzeugung des Gerichts zu widerlegen – also dem Gericht verständlich zu machen, dass sich der Sachverhalt anders zugetragen hat.
Dafür stellt die Strafprozessordnung dem Verteidiger die Mittel der Beweisanträge und das Fragerecht zur Verfügung. Ob dies oder der von mir häufig gewählte Dialog das richtige Werkzeug ist, entscheiden wir gemeinsam, je nachdem, was in Ihrem Fall das Beste ist.