Kanzlei für Strafrecht
Die Strafverteidiger der Kanzlei Haug | Zindler sind seit über 25 Jahren in Berlin und bundesweit erfolgreich als Fachanwälte für Strafrecht tätig.
Strafrecht
Strafverteidiger Berlin
Unser Ziel ist Ihr Freispruch
Die Kanzlei Haug | Zindler ist eine ganz auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei. Als Fachanwälte für Strafrecht sind wir in der Lage, jedes strafrechtliche Problem zu lösen.
Neben fachlicher Kompetenz, der Leidenschaft zum Beruf des Strafverteidigers sowie dem Bewusstsein für die Verantwortung und Bedeutung für jeden einzelnen Mandanten von uns, können wir auf eine Berufserfahrung von über 25 Jahren zurückgreifen. Unsere Philosophie, dass Strafverteidigung Kommunikation auf Augenhöhe bedeutet, macht uns zu einzigartigen und erfolgreichen Strafverteidigern.

Fachanwälte für Strafrecht
Rechtsanwälte Haug und Zindler sind Fachanwälte für Strafrecht. Unser Erfolgsrezept ist, dass wir unseren Beruf wörtlich nehmen: Wir verteidigen.

Strafrecht
Die Rechtsanwälte Haug und Zindler sind Fachanwälte für Strafrecht. Unabhängig davon, welcher Vorwurf im Raum steht, eine einfache Sachbeschädigung oder ein schwerer Raub – hier erhalten Sie eine qualifizierte Beratung und Strafverteidigung.
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BTM
Jahrelange Arbeit im Bereich der Betäubungsmitteldelikte macht Haug | Zindler zur Adresse erster Wahl, wenn es um die Verteidigung in BTM-Verfahren geht. Besonders in den derzeit hochumstrittenen EncroChat-Verfahren konnten die Verteidiger bereits erhebliche Erfolge erzielen.
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Wirtschaftsstrafrecht
Im Wirtschaftsstrafrecht gibt es kaum etwas, das Haug | Zindler noch nicht gesehen und erfolgreich verteidigt haben. Das daily business der Kanzlei ist es, Betrugs-, Steuerhinterziehungs- und sonstige Vorwürfe zu entkräften und Ermittlungsfehler aufzudecken.
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Medizinstrafrecht
Im Bereich des Medizinstrafrechts verteidigen Haug | Zindler nicht nur, sie geben auch regelmäßig Fachanwaltskurse, was sie zu unschlagbaren Experten in diesem Bereich macht.
Mehr InfosKanzlei für Strafrecht
Strafverteidigung garantiert Waffengleichheit
Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) manifestiert den Grundsatz der Waffengleichheit für Gerichtsprozesse. Im Grunde ist der Strafverteidiger für den Beschuldigten in einem Strafverfahren der Garant für diese Waffengleichheit .
Er achtet darauf, dass die verfahrensrechtlichen Vorgaben eines Strafverfahrens von Staatsanwaltschaft und Gericht eingehalten werden, wägt ab, ob Beweise für den erhobenen Vorwurf existieren und welches Strategie am zielführendsten ist.
Für die Waffengleichheit ist der Strafverteidiger elementar. Ein Strafverfahren kann hoch komplex und für den Beschuldigten nur schwer nachvollziehbar sein. Hier steht ihm der Strafverteidiger mit Rat und Tat zur Seite.
PODCAST
Haug | Zindler - Der Podcast
Folgenbeschreibung: Rechtsanwalt Felix Haug beleuchtet die Kernaufgabe des Berufs des Strafverteidigers - die Strafverteidigung.
Unser Beruf - Unsere Berufung
Fachanwälte für Strafrecht
Strafverteidigung als Sperrspitze der Demokratie
Unsere Kanzlei in Berlin für ganz Deutschland
Zu unseren Mandanten gehören überwiegend Privatpersonen aus Berlin und ganz Deutschland. Unsere Haupttätigkeit konzentriert sich auf Ihre persönliche Strafverteidigung. Eine Vielzahl von kleinen bis mittelständigen Unternehmen haben uns das Vertrauen ausgesprochen, da wir auch dort für Sie umfassend aufgestellt sind. Wir schaffen über Compliance Ihren strafrechtlichen Schutz. Auch die Zeugenbetreuung Ihrer Mitarbeiter ist für Ihr Unternehmen und für das Strafverfahren des Verantwortlichen elementar.
Spezialisten im Strafrecht
Als Fachanwälte für Strafrecht sind wir in der Lage, jedes strafrechtliche Problem zu lösen. Über unsere intensive und jahrelange Tätigkeit haben wir uns zu Spezialisten, insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht, Kaptialstrafrecht, in Encro-Chat-Verfahren und strafrechtlichen Revisionen entwickelt.
Darin sind wir Profis
Unsere Tätigkeit beginnt bei der Vorladung als Beschuldigter, Festnahmen oder Durchsuchungen und führt weiter bei der Verteidigung gegen Anklage und Strafbefehle vor den Strafgerichten. In strafrechtlichen Revisionen gehören wir sogar zu den Berliner Experten. Aufgrund unseres beamtenrechtlichen Bezuges vertreten wir Sie auch in berufs- und disziplinarrechtlichen Verfahren.
Darum sind wir so erfolgreich
Unser Erfolgsrezept ist, dass wir unseren Beruf wörtlich nehmen: Wir verteidigen. Der Grundsatz der deutschen Strafjustiz hat das Dilemma, dass ein Gericht nur gegen einen Angeklagten verhandelt, wenn es nach Aktenlage davon überzeugt ist, dass der Angeklagte sich strafbar gemacht hat. Daher gilt es, diese bereits gefasste Überzeugung des Gerichts zu widerlegen – also dem Gericht verständlich machen, dass sich der Sachverhalt anders zugetragen hat. Dafür stellt die Strafprozessordnung dem Verteidiger das Mittel der Beweisanträge und das Fragerecht zur Hand. Mit uns heißt verteidigen: Diese prozessualen Werkzeuge für Sie zu nutzen.
Unsere Funktion als Strafverteidiger
Oft hören wir, dass Kollegen keine Anträge stellen, um das Gericht nicht zu verärgern. Prozessual zulässiges Verhalten sollte in einem Rechtsstaat niemals zur Verärgerung der Justiz führen. Der Strafverteidiger erfüllt die Funktion, den rechtstaatlichen Ablauf eines Strafverfahrens sicherzustellen und konkurriert in keinem Sympathiewettbewerb. Daher gebietet die Verantwortung für den Mandanten, alle prozessualen Mittel auszuschöpfen, um das Gericht von der Unschuld des Mandanten zu überzeugen.