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Strafbefehl wegen Betrugs: Was tun?

15. Mai 2025

Strafbefehl wegen Betrugs erhalten? So reagieren Sie richtig

Ein Strafbefehl wegen Betrugs (§ 263 StGB) trifft viele Unternehmer, Selbstständige oder Geschäftsführer völlig unerwartet – und stellt nicht selten einen Wendepunkt dar: Bin ich jetzt vorbestraft? Muss ich zahlen? Oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen? Und vor allem: Lohnt sich ein Einspruch – oder sollte man besser akzeptieren?

Dieser Beitrag erklärt, wie ein Strafbefehl funktioniert, welche rechtlichen und beruflichen Folgen er haben kann – und warum eine professionelle Verteidigung oft entscheidend ist.


Was ist ein Strafbefehl – und wie läuft das Verfahren ab?

Der Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren im deutschen Strafrecht. Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Gericht eine Sanktion – meist eine Geldstrafe – ohne Hauptverhandlung. Das Gericht erlässt den Strafbefehl, wenn es den Vorwurf für hinreichend begründet hält.

Für viele Betroffene wirkt der Strafbefehl wie ein Urteil – juristisch ist er das aber nicht. Er wird nur rechtskräftig, wenn kein Einspruch binnen zwei Wochen eingelegt wird.


Wann wird ein Strafbefehl erlassen – und in welchen Fällen?

Strafbefehlverfahren werden von Staatsanwaltschaften bevorzugt bei vermeintlich überschaubaren Sachverhalten: etwa bei Betrug, Untreue, Urkundenfälschung oder Insolvenzdelikten. Besonders häufig trifft es erstmals Beschuldigte, Selbstständige oder Geschäftsführer, deren wirtschaftliches Handeln strafrechtlich überprüft wird.


Was steht im Strafbefehl?

Ein Strafbefehl enthält:

  • eine kurze Schilderung des Sachverhalts,

  • die strafrechtliche Einordnung,

  • und die verhängte Strafe – in der Regel eine Geldstrafe, ausgedrückt in sogenannten Tagessätzen.

Diese Geldstrafe kann weitreichende Konsequenzen haben: Ab 91 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Das hat erhebliche Auswirkungen – etwa auf das Führungszeugnis, die Zuverlässigkeit nach Gewerberecht oder die Bestellung als Geschäftsführer.


Welche Strafe droht im Strafbefehl – und welche Folgen hat das?

Ein Strafbefehl kann auch Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr auf Bewährung enthalten – insbesondere bei Betrugsvorwürfen mit wirtschaftlichem Schaden. Diese Höchstgrenze ist rechtlich zulässig, bleibt aber oft unerkannt.

Gerade für Unternehmer oder Geschäftsführer ist diese Schwelle kritisch: Eine Freiheitsstrafe ab einem Jahr – selbst auf Bewährung – führt nach § 6 GmbHG zur Untersagung der Geschäftsführertätigkeit. Das kann die unternehmerische Existenz gefährden.

Deshalb gilt: Nicht vorschnell zahlen oder akzeptieren. Eine solche Sanktion muss vorher geprüft und hinterfragtwerden – juristisch, wirtschaftlich und strategisch.


Betrugsvorwurf im Strafbefehl – warum der Vorwurf oft wackelt

Der Vorwurf des Betrugs nach § 263 StGB setzt eine Täuschung mit Vorsatz voraus – etwa durch falsche Angaben, bewusstes Weglassen von Informationen oder das Ausnutzen eines Irrtums. Doch gerade im Wirtschaftsleben ist diese Bewertung oft nicht eindeutig.

Häufig beruht der Vorwurf auf unzureichender Aufklärung der Vertragsbeziehungen: Ein geplatztes Geschäft, ausbleibende Zahlungen oder unstimmige Lieferbedingungen führen nicht automatisch zu einer strafbaren Täuschung.

Viele Strafbefehle in solchen Konstellationen stützen sich auf dünne Indizien – die sich durch Einspruch und eine gut vorbereitete Verteidigung entkräften oder relativieren lassen.


Einspruch gegen den Strafbefehl – was tun?

Nach Erhalt eines Strafbefehl gilt:
Ruhe bewahren – und Fristen einhalten.

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden – formlos, aber fristgerecht. Die Frist beginnt mit dem Einwurf in den Briefkasten oder der Übergabe durch die Post.

Der Einspruch kann sich auf den gesamten Strafbefehl oder nur auf Teile davon beziehen (etwa die Strafhöhe oder den Tatvorwurf).

Nach dem Einspruch kommt es in der Regel zur Hauptverhandlung. Dort werden Beweise erörtert und die rechtliche Einordnung überprüft. Mit guter anwaltlicher Vorbereitung ist oft ein Freispruch, eine Einstellung oder eine mildere Sanktion erreichbar – insbesondere wenn der Vorsatz nicht nachweisbar ist oder der wirtschaftliche Schaden gering bleibt.


Frist versäumt – was jetzt?

Wurde die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch versäumt, ist der Strafbefehl grundsätzlich rechtskräftig. In bestimmten Fällen lässt sich jedoch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen (§ 44 StPO) – etwa wenn der Betroffene unverschuldet keine Kenntnis vom Strafbefehl hatte (z. B. wegen Urlaubs, Krankheit oder fehlerhafter Zustellung).

Der Antrag muss innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt und glaubhaft gemacht werden. Gleichzeitig ist der versäumte Einspruch nachzuholen.

Ein solcher Antrag ist juristisch anspruchsvoll – und nur in gut begründeten Ausnahmefällen erfolgreich. Je früher anwaltliche Hilfe eingeholt wird, desto größer die Chancen, das Verfahren nochmals zu öffnen.


Verteidigung bei Betrug – was ist zu beachten?

Die Verteidigung beginnt mit der Akteneinsicht. Erst nach Sichtung der Ermittlungsakte lässt sich beurteilen, worauf der Strafbefehl gestützt wurde – und ob die Beweislage tatsächlich tragfähig ist.

In vielen Fällen zeigt sich, dass der Sachverhalt nicht ausreichend strafrechtlich bewertet wurde oder wirtschaftliche Zusammenhänge unklar geblieben sind.

Erfahrene Verteidiger können durch:

  • eine schriftliche Stellungnahme,

  • gezielte Beweisanträge,

  • oder einen sachgerechten Vergleichsvorschlag
    bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung eine Lösung herbeiführen – ohne öffentliche Verhandlung und ohne Eintragung als Vorstrafe.


Fazit: Strafbefehl ernst nehmen – Einspruch prüfen

Ein Strafbefehl ist kein Urteil – aber ein ernstes Warnsignal. Gerade bei Betrugsvorwürfen sollte man nicht vorschnell zahlen oder hinnehmen, was oft wirtschaftlich wie ein Schuldeingeständnis wirkt.

Wer Fristen wahrt und professionelle Unterstützung nutzt, kann sich wehren – erfolgreich und mit klarer Strategie. Entscheidend ist die Prüfung: Liegt wirklich eine strafbare Täuschung vor – oder handelt es sich um einen zivilrechtlichen Konflikt, der falsch eingeordnet wurde?

Autor

zu sehen ist ein Portrait des Fachanwalts Felix Haug.
Rechtsanwalt Felix F. Haug
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Spezialisiert auf Wirtschaftsstrafrecht und Unternehmensverteidigung
  • Kanzlei am Kurfürstendamm in Berlin