
EPPO-Verfahren in Deutschland: Warum Sie einen Strafverteidiger in Berlin brauchen
1. Mai 2025
Wenn Sie eine Vorladung, Durchsuchung oder andere Maßnahme durch die Europäische Staatsanwaltschaft erhalten haben, ist schnelles und strategisches Handeln gefragt. Als Strafverteidiger in Berlin übernehme ich bundesweit die Verteidigung in Verfahren der EPPO – mit besonderem Fokus auf wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe wie Subventionsbetrug, Steuerdelikte und grenzüberschreitende Strafverfolgung.
Einleitung
Die Europäische Staatsanwaltschaft (European Public Prosecutor’s Office, kurz: EPPO) führt seit 2021 grenzüberschreitende Strafverfahren in der EU – etwa bei Subventionsbetrug, Umsatzsteuerhinterziehung oder Korruptionsdelikten. Viele Betroffene erfahren erst durch eine Vorladung oder Durchsuchung von einem EPPO-Verfahren in Berlin.
Dabei ist kaum bekannt, dass viele dieser Verfahren zentral in Berlin bearbeitet werden – selbst wenn die Vorwürfe ihren Ursprung in anderen Bundesländern oder EU-Staaten haben. Diese Struktur wirkt sich direkt auf den Verfahrensort, die gerichtliche Zuständigkeit und die Verteidigung aus.
Als Strafverteidiger mit Sitz in Berlin vertrete ich regelmäßig Mandanten, deren Verfahren über die EPPO hier in Berlin geführt werden – obwohl sie beispielsweise aus Süddeutschland, Österreich oder Italien stammen.
Wann ist die Europäische Staatsanwaltschaft zuständig?
Die EPPO ist eine unabhängige EU-Behörde mit Sitz in Luxemburg. Sie verfolgt Straftaten, die zulasten des EU-Haushalts begangen werden. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2017/1939.
Typische EPPO-Verfahren betreffen insbesondere:
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Subventionsbetrug (§ 264 StGB), z. B. bei Agrar- oder Corona-Hilfen
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Organisierte Umsatzsteuerhinterziehung (§ 370 AO) in Karussellgeschäften
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Untreue (§ 266 StGB) und Bestechung (§§ 331 ff. StGB) im Zusammenhang mit EU-Projekten
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Geldwäsche (§ 261 StGB) mit Bezug zu EU-Geldern
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Urkundenfälschung (§ 267 StGB) im Förderkontext
Die EPPO wird regelmäßig ab einem Schaden von 10.000 Euro tätig. Bei grenzüberschreitendem Umsatzsteuerbetrug liegt die Schwelle bei 10 Millionen Euro. Auch unterhalb dieser Grenzen kann ein Verfahren geführt werden – etwa bei organisiertem Vorgehen oder Beamtenbezug.
Weitere Informationen zu typischen wirtschaftsstrafrechtlichen Delikten – etwa Untreue, Subventionsbetrug oder Steuerhinterziehung – finden Sie auch auf meiner Seite zum Wirtschaftsstrafrecht. Wann wirtschaftliche Entscheidungen strafbar werden können, erläutere ich ausführlich im Beitrag zur Untreue nach § 266 StGB.
Warum wird das Verfahren in Berlin geführt?
In Deutschland ermittelt die EPPO über sogenannte „delegierte europäische Staatsanwälte“. Dabei handelt es sich um speziell zugewiesene Staatsanwälte, die formal Teil der nationalen Justiz sind, aber unter europäischer Aufsicht arbeiten.
Zwar gibt es solche EPPO-Stellen auch in anderen Städten (z. B. München, Hamburg oder Köln), doch ist Berlin in der Praxis der zentrale Standort, an dem viele Verfahren gebündelt werden.
Das hat konkrete Folgen:
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Durchsuchungen, Vernehmungen und Sicherstellungen finden regelmäßig auf Antrag der Berliner EPPO-Staatsanwaltschaft statt.
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Haftbefehle werden häufig vom Amtsgericht Tiergarten erlassen – auch wenn der Beschuldigte in einem anderen Bundesland lebt.
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Die erste richterliche Vorführung erfolgt daher oft in Berlin, was eine kurzfristige Verteidigung vor Ort erforderlich macht.
Diese zentralisierte Struktur bietet Vorteile – vorausgesetzt, die Verteidigung ist entsprechend organisiert.
Verteidigung in EPPO-Verfahren: nationale StPO, europäisch gesteuert
Rechtsgrundlage für das Verfahren ist grundsätzlich die deutsche Strafprozessordnung (StPO). Dennoch erfolgt die inhaltliche Steuerung vieler Entscheidungen über die EPPO-Zentrale in Luxemburg.
Delegierte europäische Staatsanwälte arbeiten in Deutschland – unterliegen aber der Weisung und Kontrolle durch die EPPO.
Was bedeutet das für die Verteidigung?
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Die gewohnten Regeln der StPO gelten – allerdings mit einigen europarechtlichen Besonderheiten.
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Die Kommunikation mit den EPPO-Staatsanwälten verläuft in der Praxis meist zügig, sachlich und professionell.
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Digitale Übermittlungen sind bei der EPPO Standard: Akten werden regelmäßig elektronisch übermittelt – das spart Zeit und sorgt für mehr Transparenz.
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Die Ermittlungsakten sind oft gut strukturiert. Dadurch ist eine frühzeitige Bewertung der Verdachtslage sowie eine gezielte Verteidigungsstrategie möglich.
Internationale Dimension – grenzüberschreitende Verteidigung
Viele EPPO-Verfahren haben einen internationalen Bezug. Die Gelder stammen aus Brüssel, das Unternehmen sitzt in Deutschland, das Projekt wurde vielleicht in Italien oder Osteuropa umgesetzt.
In solchen Fällen ist eine koordinierte grenzüberschreitende Verteidigung entscheidend. Ich arbeite hierfür regelmäßig mit einer spezialisierten Kanzlei in Bozen (Südtirol/Italien) zusammen, die das italienische Strafrecht abdeckt. Auch nach Österreich bestehen enge Kontakte. So lassen sich Auslieferungsfragen, Zustellungen oder Sprachprobleme effizient lösen.
Was tun bei Vorladung oder Durchsuchung durch die EPPO?
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Keine Angaben zur Sache machen – nutzen Sie Ihr Schweigerecht.
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Unterschreiben Sie nichts ungeprüft.
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Suchen Sie umgehend anwaltliche Hilfe – nur ein Strafverteidiger erhält Akteneinsicht.
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Notieren Sie Uhrzeit, Ablauf und anwesende Beamte – für die spätere Prüfung.
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Reagieren Sie frühzeitig – insbesondere, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben oder mit Vermögensarrest, Reiseverbot oder Beschlagnahme rechnen müssen.
- Eine Übersicht zum richtigen Verhalten in solchen Situationen finden Sie auch in meinem kostenlosen Handout zur Durchsuchung (PDF).
Fazit: Warum EPPO-Verfahren in Berlin verteidigt werden sollten
Die Europäische Staatsanwaltschaft ist ein dynamisches Organ der EU. Sie führt zunehmend Verfahren gegen Unternehmen, Geschäftsführer und Projektverantwortliche – auch ohne konkreten Tatortbezug in Berlin.
Gerade deshalb ist es strategisch sinnvoll, frühzeitig einen Strafverteidiger in Berlin einzuschalten. Ich vertrete Mandanten bundesweit – mit Standortvorteil in Berlin, fundierter Erfahrung in EU-Strafverfahren und bewährter internationaler Zusammenarbeit.