Transplantationsskandal BGH Urteil: Warum die Manipulation der Organverteilung straffrei blieb
1. Dezember 2024
Transplantationsskandal - BGH, Urteil vom 28.06.2017 – 5 StR 20/16
Überraschendes Urteil im Göttinger Transplantationsskandal
Der Transplantationsskandal BGH Urteil hat für Aufsehen gesorgt. Das Universitätsklinikum Göttingen beschäftigte nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die höchste deutsche Strafkammer. Die Entscheidung zeigt: Nicht jedes moralisch verwerfliche Verhalten führt zur strafrechtlichen Verantwortung.
Der Leiter der Transplantationschirurgie manipulierte systematisch Patientendaten bei Eurotransplant. Dadurch rutschten seine Patienten auf der Warteliste nach oben. Das Transplantationsskandal BGH Urteil entschied überraschend: Freispruch in allen Punkten.
Die Vorwürfe im Transplantationsskandal
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mediziner schwere Straftaten vor:
- Versuchten Totschlag in elf Fällen
- Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen
Das Transplantationsskandal BGH Urteil unterschied zwischen zwei Kategorien:
Wartelistenfälle: Verstoß gegen Alkoholkarenz
Der Transplantationschirurg nahm zwei Patientinnen in die Warteliste auf. Sie waren noch nicht sechs Monate alkoholabstinent. Die Bundesärztekammer-Richtlinie verlangt diese Abstinenz bei alkoholbedingter Leberzirrhose.
Beide Patientinnen erhielten eine Lebertransplantation. Zusätzlich befanden sich Falschinformationen über Krankheitszustände auf der Liste.
Manipulationsfälle: Falsche Angaben für höhere Listenplätze
Die Patienten erfüllten zwar formal die Aufnahmekriterien. Jedoch enthielt die Liste wahrheitswidrige Angaben. Beispielsweise wurden nicht durchgeführte Nierenersatztherapien vermerkt.
Sechs Patienten erhielten dadurch eine Spenderleber. Ihnen stand das Organ zu diesem Zeitpunkt nicht zu.
Beweggründe: Kein wirtschaftliches Interesse
Das Transplantationsskandal BGH Urteil stellte klar: Der Arzt handelte nicht aus wirtschaftlichen Motiven. Auch die Absicht, seine Reputation zu steigern, lehnte das Gericht ab.
Alle Patienten befanden sich in akut lebensbedrohlichen Zuständen. Der Mediziner wollte Leben retten.
Rechtliche Würdigung: Warum keine Strafbarkeit?
Wartelistenfälle: Verfassungswidrige Alkoholkarenz?
Das Transplantationsskandal BGH Urteil kritisierte die Alkoholkarenzklausel scharf. Die sechsmonatige Abstinenz beruht nicht auf medizinischen Erkenntnissen. Studien belegen: Eine Transplantation kann auch ohne Karenzzeit medizinisch sinnvoll sein.
Regelmäßig droht Patienten der Tod während der Abstinenzzeit. Der BGH stellte deshalb die Verfassungswidrigkeit der Richtlinie fest.
Manipulationsfälle: Fehlender Tötungsvorsatz
Der BGH prüfte umfassend das Wissens- und Willenselement. Ergebnis: Beides lag nicht vor.
Der Arzt handelte ausschließlich, um seine Patienten vor dem Tod zu bewahren. Er wusste nicht, ob eine Transplantation bei „überholten“ Patienten dringlicher gewesen wäre.
Unwägbarkeiten der Organvergabe
Das Transplantationsskandal BGH Urteil berücksichtigte die komplexen Abläufe:
- Einige Patienten sterben trotz Transplantation
- Andere erhalten weitere Organangebote
- Die Manipulation wirkt sich oft gar nicht aus
Der Kausalverlauf ist schwer vorherzusehen. Der Angeklagte durfte berechtigterweise darauf vertrauen, nur Leben zu retten.
Nichtzuteilung als Unterlassen
Das Transplantationsskandal BGH Urteil sah den eigentlichen Vorwurf in der Nichtzuteilung des Organs. Diese stellt ein Unterlassen dar.
Für die Strafbarkeit hätte der „überholte“ Patient bei einer Transplantation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit länger gelebt. Angesichts des hohen Risikos (5-10 Prozent), unmittelbar nach einer Transplantation zu sterben, war dieser Beweis nicht zu führen.
Nahezu umfassendes Organangebot
Zum damaligen Zeitpunkt bestand ein nahezu umfassendes Angebot an Lebern für schwer Erkrankte. Das Landgericht wertete dies als Indiz für ein fehlendes Willenselement.
Fazit: Juristische Korrektheit vs. moralische Bewertung
Das Transplantationsskandal BGH Urteil überrascht angesichts des Medienechos. Es zeigt jedoch eine saubere, an den Tatbestandsmerkmalen orientierte Subsumtion.
Die Entscheidung führte zum juristisch richtigen Ergebnis. Ob das Verhalten moralisch vertretbar war, liegt nicht in der Entscheidungskompetenz der Richter.
Das Transplantationsskandal BGH Urteil verdeutlicht die Komplexität medizinstrafrechtlicher Bewertungen. Nicht jede moralisch fragwürdige Handlung erfüllt die strengen Anforderungen des Strafrechts.
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