Spezialisiert auf die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht. Mit fundierter Expertise und einem modernen Ansatz biete ich Ihrem Unternehmen eine zuverlässige Strafverteidigung.

Wirtschafts­strafrecht

Rechtsanwalt Haug im Wirtschaftsstrafrecht
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„White Collar Crime“ – also Wirtschaftskriminalität im Unternehmenskontext – ist die Reaktion des Strafrechts auf wirtschaftlich motivierte Straftaten.

Digitalisierung und neue technische Möglichkeiten haben diesen Delikten eine neue Dimension verliehen. Immer häufiger geraten nicht nur Konzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen ins Visier von Ermittlungen.

Durchsuchungen, Vermögensarreste und andere Maßnahmen können für Unternehmen existenzbedrohend sein – durch finanzielle Belastungen oder nachhaltigen Reputationsschaden, selbst wenn sich der Vorwurf später als unbegründet erweist.

Ich setze auf frühzeitige und entschlossene Verteidigung – bereits im Ermittlungsverfahren. Zentral ist die Aufarbeitung interner Verantwortungsstrukturen: Denn oft entscheidet sich genau hier, ob ein Vorwurf tragfähig ist oder ins Leere geht.

Dabei unterstütze ich Unternehmen und Verantwortliche, Risiken klar zu erkennen und gezielt zu steuern. Ziel ist es, Ermittlungen strategisch zu begleiten und Eskalationen zu vermeiden. So schaffen wir eine belastbare Verteidigungslinie – und schützen Ihr Unternehmen vor strafrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen.


Strafverteidigung in unternehmerischen Krisen

Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts befasse ich mich mit Straftaten, die in Verbindung mit wirtschaftlicher Aktivität und unternehmerischem Handeln stehen.


In den letzten Jahren hat die Bedeutung des Wirtschaftsstrafrechts deutlich zugenommen – stark beeinflusst durch das amerikanische Rechtsdenken und die zunehmende Bedeutung unternehmensbezogener Compliance.


Auch in Deutschland geht die Justiz zunehmend konsequent gegen Unternehmensverantwortliche vor.

Diese Risiken betreffen nicht nur börsennotierte Konzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen, die verstärkt in den Fokus von Staatsanwaltschaften geraten.

Für Unternehmen und Unternehmer ist daher eine frühzeitige, strategisch ausgerichtete Strafverteidigung wichtiger denn je.


10+
Jahre Erfahrung im
Wirtschaftsstrafrecht
500+
Vertretene
Unternehmen
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Erreichbar bei
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bundesweit
Verteidigung in
ganz Deutschland

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Strafverteidigung für Unternehmer und Unternehmen

Verteidigung Unternehmen vs. Unternehmer?

Im Wirtschaftsstrafrecht gibt es zwei zentrale Perspektiven: die Verteidigung des Einzelnen – sei es ein Unternehmer, Geschäftsführer oder eine Führungskraft – und die Schadensbegrenzung für das Unternehmen selbst. Die rechtlichen und strategischen Ansätze unterscheiden sich dabei grundlegend.

Während es in der Individualverteidigung darum geht, Vorwürfe gegen eine Person gezielt abzuwehren, steht bei Unternehmen die Frage im Vordergrund, wie operative und wirtschaftliche Schäden vermieden werden können. Eine durchdachte Verteidigungsstrategie ist in beiden Fällen entscheidend – sei es durch kluge Zurückhaltung, gezielte Gegenwehr oder strategische Kommunikation mit den Behörden.

Strafverteidigung für Unternehmer und Führungskräfte

Wer als Geschäftsführer oder Unternehmer ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät, steht oft vor einer existenziellen Herausforderung. Dabei gilt: Vorschnelle Aussagen sind riskant. Ohne genaue Kenntnis der Vorwürfe können unbedachte Äußerungen die Verteidigung unnötig erschweren.

Ein strukturierter Ansatz ist daher entscheidend:

  • Zunächst muss Klarheit geschaffen werden: Die Ermittlungsakte gibt Aufschluss über den genauen Tatvorwurf und die Beweislage. Eine Stellungnahme sollte erst erfolgen, wenn alle relevanten Informationen vorliegen.


  • Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie: Nach Akteneinsicht erfolgt eine detaillierte Analyse: Welche juristischen und tatsächlichen Angriffspunkte gibt es? Wie kann der Sachverhalt so dargestellt werden, dass er die Vorwürfe entkräftet oder entschärft?


  • Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden: Je nach Fall ist eine zurückhaltende Verteidigung oder eine aktive Auseinandersetzung mit den Vorwürfen sinnvoll. Dabei steht immer im Vordergrund, strafrechtliche Konsequenzen möglichst zu minimieren.


Ziel der Individualverteidigung: Den eigenen rechtlichen Standpunkt konsequent darlegen, Risiken frühzeitig erkennen und eine belastbare Strategie entwickeln, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Unternehmensverteidigung – Fokus auf Schadensbegrenzung

Steht ein Unternehmen im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen, geht es in erster Linie um wirtschaftliche Stabilität. Anders als bei einer Einzelperson ist nicht nur eine juristische Auseinandersetzung nötig, sondern auch ein effektives Krisenmanagement.

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren können massive Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit eines Unternehmens haben:

  • Kontosperrungen und Vermögensabschöpfung: Sind Bankkonten eingefroren, kann der Geschäftsbetrieb schnell ins Stocken geraten.


  • Beschlagnahme von IT-Infrastruktur und Dokumenten: Ohne Zugriff auf Server, Buchhaltungsunterlagen oder Geschäftsakten kann die operative Steuerung des Unternehmens erheblich beeinträchtigt werden.


  • Reputationsrisiken: Ermittlungsverfahren oder gar eine öffentliche Durchsuchung können Geschäftspartner, Kunden und Investoren verunsichern.


  • Mitarbeiterschutz: Unruhe im Unternehmen vermeiden, interne Kommunikation steuern und arbeitsrechtliche Risiken minimieren.

In solchen Fällen muss sofort gehandelt werden. Erste, wichtige Schritte:

  • Schnelle rechtliche Intervention zur Freigabe von Konten und IT-Systemen


  • Diskrete Kommunikation mit Ermittlungsbehörden und gegebenenfalls Medien


  • Inhouse Untersuchungen, um künftige Risiken zu minimieren und den Fall einschätzen zu können

Ziel der Unternehmensverteidigung: Schaden begrenzen, wirtschaftliche Handlungsfähigkeit sichern und langfristige negative Folgen für das Unternehmen vermeiden.

In dringenden Fällen ist eine kurzfristige Beratung möglich.

Kontaktieren Sie mich jetzt vertraulich.

Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht (Schwarzarbeit) betrifft die Schnittmenge zwischen Arbeitsrecht und Strafrecht. Es umfasst das strafbewährte Fehlverhalten vor allem von Arbeitgebern, aber auch Arbeitnehmern, im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.

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Zoll/Steuerstrafrecht

Die Materie des Zoll- und Steuerstrafrechts ist sehr komplex und birgt für Sie viele strafrechtliche sowie vermögensgefährdende Risiken. Gefragt ist Fingerspitzengefühl im Umgang mit den unterschiedlichen Behörden und strategisches Verständnis. Ich verfüge über diesen Weitblick für diese teilweise sehr schwierigen Verfahren.

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Korruptionsstrafrecht

Das Korruptionsstrafrecht ist ein Kernbereich des Wirtschaftsstrafrechts. Die Korruptionsbekämpfung ist seit Jahren ein Anliegen internationaler Tragweite. Dabei geht es vor allem um Bestechung und Bestechlichkeit im privaten und öffentlichen Bereich. Ich verteidige seit Jahren diskret Politiker sowie Unternehmer.

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Insolvenzverschleppung

Beratung und Verteidigung auf dem Gebiet des Insolvenzstrafrechts und der Insolvenzverschlepung erfordern nicht nur die Beherrschung der einschlägigen insolvenzrechtlichen Vorschriften und Übersicht über das Zahlenwerk. Vielmehr bedarf es auch ein professionelles, strategisches und emphatisches Verständnis für Unternehmen und Unternehmer.

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Rechtsanwalt Haug im Wirtschaftsstrafrecht

Ich verteidige Sie als Unternehmer

Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Professionalität in sensiblen strafrechtlichen Angelegenheiten.

Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Für Sie und Ihr Unternehmen.

Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen eine verstärkte Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten. Medieninteresse und Compliance-Untersuchungen haben das Bewusstsein für das Wirtschaftsstrafrecht geschärft und werden dessen Bedeutung weiter steigern. Auch wenn es (noch) kein echtes Unternehmensstrafrecht gibt, sind die rechtlichen Herausforderungen im Wirtschaftsstrafrecht vielfältig und erfordern eine spezialisierte Verteidigung. Kaum ein Regelwerk zur Steuerung wirtschaftlicher Betätigung kommt da noch ohne Straf- und Bußgeldtatbestände aus. Selbst die gewissenhaftesten Unternehmerinnen und Unternehmer haben heute Schwierigkeiten, alle für sie geltenden Bestimmungen im Blick zu behalten.

Durchsuchung im Unternehmen

Was ist zu beachten im Falle einer Durchsuchung?

Durchsuchungen erfolgen meist unangekündigt und am frühen Morgen und muss durch richterlicher Durchsuchungsbeschluss angeordnet sein. Die Ermittler sind nicht verpflichtet, auf einen Ansprechpartner im Unternehmen zu warten, müssen bei der Datensicherung jedoch zwischen relevanten und irrelevanten Informationen unterscheiden. Ein „blindes“ Abgreifen von Daten ist nicht gestattet, jedoch darf auch Zugriff auf Cloud-Daten genommen werden, sofern die Server im Inland stehen. Mitarbeiter müssen in der Regel Passwörter nur dann preisgeben, wenn sie als Zeugen geladen sind. Insoweit empfiehlt es sich erstmal diese nach Hause zu schicken, sodass keine „Sofortvernehmung“ stattfinden und den Mitarbeitern einen Zeugenbeistand zur Seite gestellt werden kann.In einem Durchsuchungsprotokoll und Sicherstellungsverzeichnis sind alle sichergestellten Unterlagen und Gegenstände aufzuführen.

Eine sorgfältige Vorbereitung auf mögliche Durchsuchungen ist für Unternehmen unerlässlich. Dies beinhaltet die Schulung von Mitarbeitern und die Durchführung von simulierten Durchsuchungen. Unternehmen sollten zudem sicherstellen, dass sie im Falle einer Durchsuchung einen speziellen Beauftragten und einen Strafverteidiger zur Hand haben, um sicherzustellen, dass die Durchsuchung gemäß den strafprozessualen Vorschriften abläuft.

Writschaftsstrafrecht Berlin bei Rechtsanwalt Haug

Unternehmen geraten vermehrt in das Visier von Verfolgungsbehörden, insbesondere wegen der Speicherung großen Datenmengen. Diese Daten können für die Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten relevant sein, selbst wenn das Unternehmen nicht direkt im Fokus der Ermittlungen steht.

Überblick, Fleiß, Kompetenz und Kontrolle - die Tugenden im Wirtschaftsstrafrecht

Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen

Einführung in das Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Straftaten, die im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Aktivität und unternehmerischem Handeln stehen. Die Bandbreite dieser Delikte ist weitreichend und beinhaltet unter anderem Korruption, Steuerhinterziehung in internationalen Konzernen und schwere Umweltdelikte in Unternehmen. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Felix Haug legt einen besonderen Fokus auf das Wirtschaftsstrafrecht. Dieser Bereich stellt seit jeher einen Schwerpunkt der Kanzleiarbeit dar. Zu den häufigsten Straftatbeständen im Wirtschaftsstrafrecht gehören das Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Korruptionsdelikte, Umweltstrafrecht, Kapitalmarktstrafrecht, Unternehmensstrafrecht, Straftaten im Gesundheitswesen, Untreuedelikte sowie Betrugs- und Untreuedelikte.

Komplexität des Wirtschaftsstrafrechts

Das Wirtschaftsstrafrecht zeichnet sich durch komplexe rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten aus. Oft verweisen strafrechtliche Regelungen auf außerstrafrechtliche Normen, was die Materie umfangreich und komplex macht. In den letzten 15 Jahren hat sich das Bewusstsein für Wirtschaftsstraftaten gewandelt. Früher weniger beachtet, stehen sie nun verstärkt im Fokus der Strafverfolgungsbehörden, was auch durch bedeutende Fälle wie das Mannesmann-Verfahren und Korruptionsvorwürfe bei Siemens verdeutlicht wird.

Besonderheiten im Wirtschaftsstrafrecht

Dabei sind die strafrechtlichen Risiken für Unternehmen und ihre Mitarbeiter in den letzten zwei Jahrzehnten kontinuierlich angewachsen. Von A wie Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bis Z wie Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - kaum ein Regelwerk zur Steuerung wirtschaftlicher Betätigung kommt noch ohne Straf- und Bußgeldtatbestände aus. Selbst die gewissenhaftesten Unternehmerinnen und Unternehmer haben heute Schwierigkeiten, alle für sie geltenden Bestimmungen im Blick zu behalten. Dabei haben Verstöße oftmals gravierende Konsequenzen. Schon der Imageschaden, der mit einer medienwirksamen Durchsuchung der Geschäftsräume einhergeht, kann sich verheerend auswirken. Erst recht gilt dies für Maßnahmen zur Sicherung einer späteren Vermögensabschöpfung. Dass wirtschaftlich gesunde Unternehmen schon lange vor einer endgültigen Klärung der Tatvorwurfs in die Insolvenz getrieben werden – etwa weil die Staatsanwaltschaft vorsorglich sämtliche Geschäftskonten hat „einfrieren“ lassen – stellt keine Seltenheit mehr dar. Und auch Spitzenmanager können längst nicht mehr darauf zählen, dass ihnen eine monatelange Untersuchungshaft erspart bleibt.

Bedeutungszuwachs des Wirtschaftsstrafrechts

In den letzten Jahren sind die Risiken für Geschäftsführer und Vorstände im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten gestiegen. Dies ist teilweise auf den Einfluss des amerikanischen Rechtsdenkens zurückzuführen. Auch in Deutschland geht die Justiz zunehmend energisch gegen Unternehmensverantwortliche vor. Wirtschaftsstrafrecht ist nicht nur für Großunternehmen relevant. Grundlegende Anforderungen, beispielsweise im Steuer- oder Insolvenzstrafrecht, gelten unabhängig von der Unternehmensform und -größe. Auch mittelständische Unternehmen rücken vermehrt in den Fokus der Staatsanwaltschaften. Eine frühzeitige und entschiedene Verteidigung im Ermittlungsverfahren ist im Wirtschaftsstrafrecht von besonderer Bedeutung, um alle Verteidigungschancen wahrzunehmen.

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(Noch) kein Unternehmensstrafrecht in Deutschland

Aktuell gibt es in Deutschland noch kein echtes Unternehmensstrafrecht, anders als in einigen anderen Rechtsordnungen. Allerdings gibt es Bestrebungen und Gesetzentwürfe, dies zu ändern. Dennoch bleib das Risiko der Verurteilung der Verantwortlichen – meist Geschäftsführer oder faktischer Geschäftsführer – des Unternehmens. Die Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung können weitreichend sein. Neben der der Möglichkeit von Freiheitsstrafen und gravierenden Nebenfolgen, wie dem Verlust der Fähigkeit, Geschäftsführer zu sein, stellt die Vermögensabschöpfung meist den wirtschaftlichen Ruin dar.

Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Um alle Verteidigungsstrategien im Wirtschaftsstrafrecht auszuschöpfen ist vor allem eine professionelle Verteidigung, die der staatlichen Übermacht etwas entgegensetzen kann, nicht auf Krawall, aber auch nicht auf Unterwerfung sondern Erfahrung, strategisches Denken und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und juristische Expertise setzt wichtig. Gerade in Wirtschaftstrafrecht liegen die Schwerpunkte - insbesondere die Frage der Strafbarkeit - in Rechtsgebieten wie im Steuerrecht, Zollrecht oder Umweltrecht. Hier ist eine Kenntnis dieser Rechtsgebiete nötig, um daraus Möglichkeiten für die Verteidigung zu entwickeln. Kann belegt werden, dass dort kein Verstoß gegeben ist, entfällt die Strafbarkeit. Die Vermögensabschöpfung, meist für das inkriminierte Unternehmen sehr zentral, sollte immer im Blick behalten und hier auch Verteidigungspotenzial nicht liegen gelassen werden. Ferner ist gerade bei den meist Umfangsverfahren in Wirtschaftsverfahren wichtig, dass man "auf die Revision" konzentriert verteidigt, sodass hier alle Möglichkeiten im Falle einer Verurteilung genutzt werden können.

Zu sehen ist eine Grafik mit der Aufschrift

Durchsuchungen im Unternehmen: Vorbereitung und Vorgehen

Durchsuchungen in Unternehmen erfolgen meist unangekündigt und häufig in den frühen Morgenstunden. In der Regel bedarf es eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses, um die Maßnahme rechtmäßig zu machen. Die Durchsuchung kann sich sowohl auf physische Dokumente als auch auf elektronische Daten erstrecken. Dabei gilt jedoch, dass Ermittler zwar Zugriff auf Cloud-Daten nehmen dürfen, jedoch nur dann, wenn die Server im Inland stehen.

Was tun bei einer Durchsuchung?

Verhalten während der Durchsuchung

1. Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses: Die Ermittler sind verpflichtet, den Durchsuchungsbeschluss vorzulegen. Dieser sollte gründlich geprüft und kopiert werden, um festzustellen, welche Räume und Unterlagen durchsucht werden dürfen.

2. Datenzugriff und -sicherung: Ermittler dürfen nicht „blind“ alle Daten kopieren, sondern müssen sorgfältig zwischen relevanten und irrelevanten Informationen unterscheiden. Ein flächendeckendes Abgreifen sämtlicher Unternehmensdaten ist nicht gestattet.

3. Umgang mit Mitarbeitern: In der Regel sind Mitarbeiter nur dann verpflichtet, Passwörter preiszugeben, wenn sie als Zeugen geladen sind. Es empfiehlt sich, Mitarbeiter im Fall einer Durchsuchung zunächst nach Hause zu schicken, um zu verhindern, dass eine unvorbereitete „Sofortvernehmung“ stattfindet. Stattdessen sollte ihnen die Möglichkeit geboten werden, sich von einem Zeugenbeistand unterstützen zu lassen.

4. Erstellen von Protokollen: Alle sichergestellten Unterlagen und Gegenstände sind in einem Durchsuchungsprotokoll und einem Sicherstellungsverzeichnis zu vermerken. Dies dient der späteren Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellungen.

Vorbereitung auf Durchsuchungen

Eine sorgfältige Vorbereitung auf potenzielle Durchsuchungen ist für Unternehmen unerlässlich. Dazu gehört:

Schulung der Mitarbeiter: Mitarbeiterschulungen und simulierte Durchsuchungen tragen dazu bei, dass alle wissen, wie sie sich im Ernstfall verhalten sollen.

Benennung eines Ansprechpartners: Das Unternehmen sollte intern eine Person als festen Ansprechpartner für die Ermittlungsbeamten benennen. So kann sichergestellt werden, dass die Kommunikation mit den Behörden geordnet und rechtssicher verläuft.

Engagieren eines Strafverteidigers: Für den Fall einer Durchsuchung sollte ein erfahrener Strafverteidiger zur Hand sein. Dieser unterstützt das Unternehmen dabei, die Rechte der Mitarbeiter und die Vertraulichkeit relevanter Daten zu wahren und die Durchsuchung rechtlich einwandfrei abzuwickeln.

Mit diesen Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass eine Durchsuchung möglichst reibungslos verläuft und die Rechte des Unternehmens und der Mitarbeiter gewahrt bleiben.

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