Felix F. Haug - Fachanwalt für Steuerstrafrecht

Biografie

  • Geboren 1986 in Berlin
  • Studium an der Freien Universität Berlin
  • Referendariat am Kammergericht Berlin
  • Seit 2015 selbständiger Rechtsanwalt und Tätigkeit als Strafverteidiger
  • 2015 bis 2019 Partner und Leitung des strafrechtlichen Ressorts der Kanzlei Schulze-Borges Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
  • Seit 2018 Fachanwalt für Strafrecht
  • Seit 2019 in eigener Kanzlei tätig
  • 2024 Gründung seiner auf das Wirtschaftsstrafrecht fokussierten Kanzlei am Kurfürstendamm

Felix F. Haug

Fachanwalt für Strafrecht

haug@strafverteidigung.law

+49 (0) 30 346 46 80 90

Linkedin Profil

Rechtsanwalt für das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Felix Haug wurde im Frühjahr 2015 als Rechtsanwalt zugelassen und ist seitdem als Strafverteidiger tätig. Im Jahr 2018 wurde ihm der Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen.

 

Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Wirtschaftsstrafrecht mit besonderem Fokus auf das Steuerstrafrecht, der Verteidigung und Beratung in Medizinstrafsachen sowie bei Vorwürfen von Betrug und Untreue.
 

In seiner 10-jährigen Tätigkeit hat sich der Fokus von Rechtsanwalt Felix Haug, der stets im Wirtschaftsstrafrecht lag, von allgemeinen Strafrechtsverfahren auf spezifische Wirtschaftsdelikte verlagert. Heute ist er ein gefragter Experte in der Verteidigung bei sogenannten Umgangsverfahren im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere im Wirtschafts-, Umwelt- und Steuerstrafrecht.
 
Mit der Gründung seiner Kanzlei am Kurfürstendamm in Berlin liegt der Schwerpunkt nunmehr fast ausschließlich im Wirtschaftsstrafrecht mit Überwiegender Arbeit im Ermittlungsverfahren, um Prozesse ganz zu vermeiden.

 

Rechtsanwalt Felix Haug übernimmt überwiegend die Individualverteidigung in jeder Lage des Verfahrens. Daneben ist er als Dozent, insbesondere im Medizinstrafrecht, tätig und betreut dort die Ausbildung von Fachanwälten, Ärzten und Rettungssanitätern.

 

Rechtsanwalt Felix Haug berät Mandanten auf Deutsch und Englisch. Er ist Mitglied in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., Deutsche Strafverteidiger e.V. der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV, im Medlaw Solutions e.V. sowie Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (wistev).

Haug – Kanzlei für Strafrecht

Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht

"Das Vertrauen unserer Mandanten erarbeiten wir uns jeden Tag aufs Neue."

Kanzlei für Strafrecht

Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen. Modern, zuverlässig, dynamisch.

In meiner Kanzlei im Herzen Berlins am Kurfürstendamm berate ich Sie gerne zu strafrechtlichen Vorwürfen, insbesondere im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Dabei sind mir Ehrlichkeit, Vertrauen und Zuverlässigkeit besonders wichtig.

Sich einem strafrechtlichen Problem ausgesetzt zu sehen, ist eine absolute Ausnahmesituation. In dieser stehe ich Ihnen gerne als Fels in der Brandung zur Seite und wir entwickeln gemeinsam eine Lösung, die auf Sie zugeschnitten ist.

Meine Philosophie

Ich glaube fest an die Vorteile einer fachlichen Spezialisierung. Gerade durch meine jahrelange Tätigkeit im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts habe ich mir besondere Spezialkenntnisse angeeignet. Die Arbeit im Bereich von Unternehmen und Unternehmern verlangt eine ganz andere Herangehensweise als andere strafrechtliche Vorwürfe. Auch sind die Konsequenzen viel vielschichtiger.

Der Aspekt der Vermögensabschöpfung muss gerade im Wirtschaftsstrafrecht besonders beachtet werden. Wer eine geringfügige Strafe wegen Insolvenzverschleppung akzeptiert, kann sich am nächsten Tag unerwartet zivilrechtlichen Forderungen in existenzvernichtender Höhe ausgesetzt sehen und durch die Folgen des § 6 GmbHG seine Tätigkeit als Geschäftsführer nicht mehr ausführen.

Daher habe ich als Strafverteidiger immer auch solche Nebenfolgen im Blick und werde meine Mandanten dazu beraten. Sollte mir dies einmal nicht möglich sein, verweise ich an einen versierten Kollegen.

Warum ein Berliner Fachanwalt für Strafrecht?

Ein Berliner Strafverteidiger ist nicht nur ein einfacher Anwalt, sondern aufgrund der spezifischen Anforderung in Berlin ein besonderer Experte im Strafrecht, welcher damit bundesweit überzeugen kann.

In der pulsierenden Metropole Berlin, wo das Leben und die strafrechtliche Verfolgung niemals stillsteht, sind die Herausforderungen des Strafrechts vielfältig und komplex.

Fachanwälte für Strafrecht haben die Aufgabe, Personen zu verteidigen, die einer Straftat beschuldigt werden. Dabei geht es nicht nur darum, vor Gericht zu argumentieren, sondern auch darum, die Beweislage sorgfältig zu prüfen, Zeugen zu befragen und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Die Strafverteidigung erfordert daher nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch taktisches Geschick und Einfühlungsvermögen.

Eine Besonderheit des Berliner Rechtssystems ist das Kriminalgericht Moabit, bei dem es sich um ein spezialisiertes Gericht, das ausschließlich Strafsachen verhandelt. Die dortige Justiz ist im Strafrecht sehr ehrfahren, sodass um dort bestehen zu können eine Spezialisierung auf Strafrecht fast schon notwendig ist.

Fachanwälte für Strafrecht gehen noch einen Schritt weiter. Durch eine zusätzliche Qualifikation und vertiefte Kenntnisse im Strafrecht ist er besonders darauf vorbereitet, Mandanten in komplizierten und heiklen Fällen zu vertreten. Dies kann von Kapitalverbrechen bis hin zu komplexen Wirtschaftsdelikten reichen. Dabei ist das Wirtschaftsstrafrecht ein besonders anspruchsvolles Gebiet. Es befasst sich mit Straftaten im Geschäftsleben, wie Betrug, Steuerhinterziehung, Korruption oder Insiderhandel. Ein Anwalt, der sich auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert hat, muss nicht nur das Strafrecht, sondern auch wirtschaftliche Zusammenhänge tiefgehend verstehen.

In Berlin, einer Stadt mit einer dynamischen Wirtschaft und einem pulsierenden Geschäftsleben, ist die Nachfrage nach Experten im Wirtschaftsstrafrecht besonders hoch. Ob Sie nun einen Rechtsanwalt für Strafrecht, einen Fachanwalt für Strafrecht oder einen Spezialisten für Wirtschaftsstrafrecht suchen, es ist entscheidend, jemanden an Ihrer Seite zu haben, der nicht nur über juristische Expertise verfügt, sondern auch die Besonderheiten geschult aus dem Berliner Rechtssystems kennt.

Mein beruflicher Werdegang

Bereits während meiner Ausbildung lag mein Fokus auf der Strafverteidigung mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht.

Direkt nach meinem zweiten Staatsexamen gründete ich meine Kanzlei zusammen mit meinem damaligen Mentor. Obwohl der Schwerpunkt der Kanzlei im Wirtschaftsstrafrecht lag, war ich als junger Anwalt auch im allgemeinen Strafrecht tätig. Dabei hatte ich das Glück, in umfangreichen Verfahren meine Erfahrungen zu sammeln. Nicht selten gingen diese Verfahren mit Haftsituationen einher.

Die Spezialisierung meiner Tätigkeit als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht wurde durch eine Partnerschaft mit einer Kanzlei für Steuerstrafrecht intensiviert.

Nach meiner Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht gründete ich erneut meine eigene Kanzlei und legte den Schwerpunkt meiner Spezialisierung auf das Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere bei Korruptions-, Schwarzarbeits- und Betrugsvorwürfen, sowie auf das Medizinstrafrecht. Dabei wurde ich weiterhin in umfangreichen Verfahren als Experte angefragt und hinzugezogen.

Diese umfassende Erfahrung als Strafverteidiger in Hauptverhandlungen hat dazu geführt, dass ich es für immer wichtiger halte, eine Hauptverhandlung gänzlich zu vermeiden. Mein Schwerpunkt als Verteidiger hat sich daher heute auf Ermittlungsverfahren verlagert.

Mein Ziel ist es, Hauptverhandlungen möglichst zu vermeiden, indem ich bereits im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe entkräfte und die Einstellung des Verfahrens erreiche, wobei ich auch in der Lage bin, die schwierigsten Strafverfahren zu verhandeln.

Mein Verständnis als Strafverteidiger

In erster Linie verstehe ich Fachanwälte für Strafrecht als Berater. In der Regel steht ein konkreter strafrechtlicher Vorwurf im Raum, den die Staatsanwaltschaft mit einer Aktenlage untermauert.

Der Kern meiner Tätigkeit besteht darin, diese Aktenlage und den damit verbundenen strafrechtlichen Vorwurf einzuschätzen und zu bewerten. Erst dann kann ich meine Mandanten dazu beraten, welche Verteidigungsstrategie die beste ist.

Manchmal ist es ratsam, den Vorwurf einzuräumen und eine Einstellung des Verfahrens anzustreben. In anderen Fällen ist es besser, die Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls das Gericht davon zu überzeugen, dass der Vorwurf unbegründet ist.

Oft kann dies durch einen konstruktiven Dialog mit dem Gericht erreicht werden. Wenn nötig, schöpfe ich jedoch alle prozessualen Mittel aus. Die Sorge, dass dies zur Verärgerung der Justiz führt, ist in der Regel unbegründet, denn zulässiges Verhalten sollte in einem Rechtsstaat niemals zur Verärgerung der Justiz führen.

Der Strafverteidiger hat die wichtige Funktion, den rechtsstaatlichen Ablauf eines Strafverfahrens sicherzustellen, und die Ausschöpfung aller prozessualen Mittel ist eine Verantwortung, die ich für meine Mandanten wahrnehme.