Fachanwälte für Strafrecht

Zoll- und Steuerstrafrecht

Wir sind Verteidiger, welche sich auf das Zoll- und Steuerstrafrecht spezialisiert haben. Die Materie des Zoll- und Steuerstrafrechts ist sehr komplex und birgt für Sie viele strafrechtliche sowie vermögensgefährdende Risiken. Wir besitzen das vertiefte Verständnis des mitunter komplexen Zusammenspiels von Besteuerungs- und Strafverfahren.

Strategien für Zoll- und Steuerstrafrecht

Im Zoll- und Steuerstrafrecht geht es nicht nur um eine gute Verteidigungsstrategie. Gefragt sind dazu auch Fingerspitzengefühl im Umgang mit den unterschiedlichen Behörden, strategisches Verständnis und ein Sinn für das Machbare. Mitunter ist eine gewählte Positionierung gegenüber dem Hauptzollamt in Ihrem Fall strategisch genau das Richtige, wäre aber gegenüber dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen kontraproduktiv.

Zu sehen ist Felix F. Haug - Rechtsanwalt in Berlin, das Thema Steuerstrafrecht wird erwähnt in der Schrift, Links ist ein Bild von Felix Haug und im Hintergrund ist verschwommene Schrift zu sehen

Ihre Experten in Berlin

Wir verfügen über langjährige praktische Erfahrung in der Verteidigung steuerstrafrechtlicher Vorwürfe und den erforderlichen Weitblick für diese teilweise sehr schwierigen Verfahren. Auch kennen wir die internen Abläufe der Finanzämter – Dr. Haug war jahrelang Beamter der Finanzverwaltung des Landes Berlin. Dabei stehen wir immer im engen Austausch mit Ihrem Steuerberater, auch bei der Erstellung einer Selbstanzeige.

Risiken im Zoll- und Steuerstrafrecht

Nicht selten kommt es vor, dass verurteilte Steuerhinterzieher sich für längere Zeit als schwere Gewalttäter im Gefängnis wiederfinden. Gleichzeitig ist das immer komplexere Steuerrecht zu einem geradezu unüberschaubaren Minenfeld geworden. Ein steuerlicher Trick in der „Grauzone“ kann schnell zu einem strafrechtlichen Vorwurf führen. Schon diese Umstände machen deutlich, wie wichtig eine kompetente Verteidigung in Steuerstrafsachen ist, sobald erstmals der Vorwurf einer Unregelmäßigkeit im Raum steht. Wir denken dabei schon sehr früh an die Risiken, auch schon vor der formellen Einleitung eines Strafverfahrens. Bereits kritische Bemerkungen im Rahmen einer Betriebsprüfung können strafrechtliches Ungemach verheißen. Ein wacher Steuerberater wird dies richtig bewerten und ab diesem Zeitpunkt die Hinzuziehung eines Strafverteidigers empfehlen. Sie sollten dies auf jeden Fall berücksichtigen.

Unternehmensverteidigung

Bei der Unternehmensverteidigung geht es letztlich fast ausschließlich um wirtschaftliche Aspekte. Nur die Wahrung dieser Interessen stellt im Ergebnis die Zukunft Ihres Unternehmens sicher. Für eine erfolgreiche Unternehmensverteidigung sind zunächst folgende Aspekte zu klären: Stellt sich das Unternehmen schützend vor seine Mitarbeiter oder grenzt man sich vom Handeln der Mitarbeiter ausdrücklich ab? Verteidigt man sich eigenständig gegen Geldbußen oder Arreste? Steht man (presserechtlich) offen oder verschwiegen den Vorwürfen gegenüber? Stellt man die Zeugenbetreuung der Mitarbeiter sicher?

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