Im deutschen Strafprozessrecht gibt es Situationen, in denen die Hinzuziehung eines Verteidigers nicht nur empfehlenswert, sondern gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Fall der

Notwendige Verteidigung

(Pflicht)Verteidiger

Pflichtverteidigung heißt ohne Verteidigung geht es nicht. Damit ist sie ein unverzichtbares Element in unserer Rechtsordnung.

In Fällen der notwendigen Verteidigung ist die Hinzuziehung eines Verteidigers nicht nur empfehlenswert, sondern gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Beschuldigte muss verteidigt sein, unabhängig davon, ob er sich selbst einen Verteidiger nimmt oder ob ihm einer beigeordnet wird.

Die oft als zweite Klasse angesehene Pflichtverteidigung dient aber allein dazu, dass in bestimmten Verfahrenssituation des Gesetz vorschreibt, dass eine Mitwirkung des Verteidigers zwingend notwendig ist - um die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren zu wahren und sicherzustellen, dass das Verfahren fair und rechtsstaatlich abläuft."

Strafrecht
Fachanwälte für Strafrecht - Pflichtverteidigung
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§ 140 StPO regelt die Fälle, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers als notwendig erachtet wird. Dazu gehören beispielsweise Verbrechenstatbestände, bei denen die Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht stattfindet, oder wenn der Beschuldigte sich in Untersuchungshaft befindet.

Verteidigungsstrategie bei EncroChat

Felix Haug - Fachanwalt als Strafrecht

Rechtsanwalt Felix Haug trat insbesondere bei Umfangsverfahren als Pflichtverteidiger auf.

Arbeiten als Pflichtverteidiger?

Wahlverteidiger vs. Pflichtverteidiger

"Ich arbeite gern auch als Pflichtverteidiger, auch wenn ich nicht der eigene (Wahl)Pflichtverteidiger meines Mandanten bin.

Wenn die StPO - also das Gesetz - schon vorschreibt, dass das Verfahren ohne Verteidiger nicht betrieben werden darf, so finde ich es umso wichtiger, dass man sich dieser Rolle bewusst wird und eine zuverlässige und verlässliche Verteidigung des Mandanten garantiert. Denn auch oder vielleicht gerade bei einer Pflichtverteidigung ist der Mandant auf eine gute Verteidigung angewiesen. Mir ist es daher immer eine Ehre, anstatt eine Pflicht."

Bezahlung eines Pflichtverteidigers?

Spagat zwischen Pflicht und Bezahlung

"Die Bezahlung des Pflichtverteidigers ist leider ein Problem. Die Gebühren für die Pflichtverteidigung reichen meistens - insbesondere bei Umfangsverfahren - nicht aus, um das Verfahren seriös, also mit den notwendigen Zeitaufwand zu betreiben.

Deshalb hat sich leider ein wenig eingeschlichen, dass ein Pflichtverteidiger ein schlechter Verteidiger ist. Die Lösung ist aber einfach: Man sollte abklären, ob sein Wunsch-Pflichtverteidiger in der Lage ist, dass Verfahren für das Geld oder ggf. mit Zuzahlung zu betreiben. So bleiben Enttäuschung auf beiden Seiten aus."

Unternehmensverteidigung Wirtschaftsstrafrecht Berlin

(Wahl)Pflichtverteidiger ist das Mittel der Wahl der Verteidigung

Der (Wahl)Pflichtverteidiger ist eine gute Wahl, wenn es finanziell schwierig ist

Die Pflichtverteidigung in Deutschland ist ein wichtiger Bestandteil des Strafverfahrensrechts.

Die Fälle der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO

§ 140 StPO legt fest, in welchen Fällen ein Angeklagter einen Pflichtverteidiger erhält.
Die gängigen Fälle sind:

  • • dem Angeklagten ein Verbrechen zur Last gelegt wird
  • • der Angeklagte sich in Untersuchungshaft befindet
  • • die I.Instanz vor dem Schöffengericht oder einem höheren Gericht stattfindet,
  • • dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht
  • • dem Angeklagten ein Bewährungswiderruf droht
  • • der Angeklagte nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen (z.B. wegen einer geistigen oder seelischen Störung)
  • • und in weiteren in § 140 StPO genannten Fällen