Fachanwälte für Strafrecht

Korruptionsstrafrecht

Als Teil des Wirtschaftstrafrechts sind wir auf das Korruptionsstrafrecht spezialisierte Verteidiger. Der Vorwurf der Korruption bedeutet im strafrechlichen Sinne einem Verfahren wegen Bestechung oder Bestechlichkeit ausgesetzt zu sein. Gerade für Ärzte, Unternehmer oder Politiker ist dieser Vorwurf nicht nur eine Rufschädigung, sondern bedroht auch die wirtschaftliche Existenz. Als Experten für Korruptionsvorwürfe im Strafrecht gehen wir die Verteidigung mit der geboten Sorgfalt aber auch mit der nötigen Entschlossenheit an.

Was ist Korruption?

Korruption, abgeleitet vom lateinischen "corrumpere" (verderben), bezeichnet den Missbrauch anvertrauter Macht oder einer Vertrauensstellung zu persönlichem Eigennutz. Obwohl der Begriff im Strafgesetzbuch nicht explizit genannt wird, sind die Kerndelikte wie Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB), sowie Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) klar definiert und mit teils schwerwiegenden Strafen belegt.

Käuflichkeit entkräften, anstatt nur zu verteidigen

Das Korruptionsstrafrecht ist ein Teil des Wirtschaftsstrafrechtes und der Vorwurf der Korruption stellt die Verteidigung vor eine besondere Herausforderung. Für betroffene Amtsträger kann die gesamte berufliche Existenz auf dem Spiel stehen. Für die meist auf der anderen Seite stehenden Unternehmer gilt das Gleiche: Korruptionsvorwürfe können zum Ausschluss von öffentlichen Vergaben, immensen Schadensersatzansprüchen und vermögensabschöpfenden Maßnahmen führen.

Große Risiken im geschäftlichen Verkehr

Die Strafverfolgungsbehörden nehmen bei Bestechungs- und Korruptionsdelikten relativ schnell einen Anfangsverdacht an. Dies liegt daran, dass die Korruptionsvorschriften des Strafgesetzbuchs denkbar weit gefasst sind, um schon den bösen Anschein der Käuflichkeit zu vermeiden. Die Grenze zwischen Lobbyarbeit und gutem Umgang mit der Politik wird ganz schnell zum strafrechtlichen Risiko. Meist kommt es sofort zu einschneidenden Maßnahmen – es gibt Durchsuchungen von Amts- oder Geschäftsräumen sowie der Privatwohnungen. Meist erlangen dann auch die Medien schon Kenntnis von den Vorwürfen. Die Imageschaden ist so bereits geschehen. In dieser besonderen Krisensituation haben wir das nötige Fingerspitzengefühl, um das Zusammenspiel der Korruptionsstraftatbestände, der strafprozessualen Zwangsmaßnahmen und der außerstrafrechtlichen Folgen von Korruptionsvorwürfen im Blick zu haben.

Unser Kanzlei versteht es , dass Korruptionsvorwürfe oft komplex und vielschichtig sind. Wir legen großen Wert darauf, jeden Fall individuell zu betrachten und eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen, die solche Vorwürfe mit sich bringen können.

Verteidigung von Politikern und Unternehmern

Wir stellen uns dieser Herausforderung und verteidigen seit Jahren Politiker sowie Unternehmer. Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass der bloße Verdacht der Käuflichkeit ganze Existenzen und berufliche Perspektiven vernichten kann. Wir verteidigen nicht nur Vorwürfe wegen Bestechung, Bestechlichkeit oder der Einflussnahme auf öffentliche Personen, sondern entkräften diesen Vorwurf eindeutig.

Meine Expertise im Korruptionsstrafrecht

Strafverteidigung im Korruptionsstrafrecht in Berlin

Als Fachanwalt mit tiefer Kenntnis im Korruptionsstrafrecht biete ich eine spezialisierte Verteidigung für Individuen und Unternehmen, die mit Vorwürfen der Korruption konfrontiert sind. Mit einem umfassenden Verständnis der komplexen rechtlichen und faktischen Materie stehe ich Ihnen zur Seite, um effektiv auf die Vorwürfe zu reagieren und Ihre Rechte zu wahren.

Hilfe beim Vorwurf der Bestechlichkeit

Wir helfen Ihnen, dass nicht ein gemeinsamer Kaffee, der Besuch des Firmenjubiläums, eine wohltätige Spende oder dieselbe Vereinszugehörigkeit Ihrer Kinder zur beruflichen und persönlichen Katastrophe werden. Wir verfügen aufgrund zahlreicher nationaler und internationaler Korruptionsverfahren über eine breite Erfahrung auf diesem Gebiet. In komplexen Verfahren arbeiten wir eng mit anderen anwaltlichen Beratern u.a. aus dem Vergabe- und Baurecht zusammen, da eine Kenntnis der zugrunde liegenden Spezialmaterie für eine erfolgreiche Strategie im Korruptionsverfahren unerlässlich ist.