Fachanwälte für Strafrecht

Korruptionsstrafrecht

Als Teil des Wirtschaftstrafrechts sind wir auf das Korruptionsstrafrecht spezialisierte Verteidiger. Der Vorwurf der Korruption bedeutet im strafrechlichen Sinne einem Verfahren wegen Bestechung oder Bestechlichkeit ausgesetzt zu sein. Gerade für Ärzte, Unternehmer oder Politiker ist dieser Vorwurf nicht nur eine Rufschädigung, sondern bedroht auch die wirtschaftliche Existenz. Als Experten für Korruptionsvorwürfe im Strafrecht gehen wir die Verteidigung mit der geboten Sorgfalt aber auch mit der nötigen Entschlossenheit an.

Aktuelle Entwicklungen und praktische Auswirkungen für Mandanten

Korruption bleibt ein zentrales Problem in vielen Bereichen der Gesellschaft und Wirtschaft. Als Strafverteidiger sehen wir uns häufig mit komplexen Fällen konfrontiert, in denen es um die Verteidigung von Mandanten geht, die der Korruption beschuldigt werden.

Verschärfungen im Korruptionsstrafrecht

Anwaltskanzlei- Felix Haug

Im Jahr 2023 wurden signifikante Verschärfungen im Korruptionsstrafrecht eingeführt, die sowohl höhere Strafen als auch neue Strafbestimmungen umfassen. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit, für schwerwiegende Korruptionsdelikte Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren zu verhängen​. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen hohe Bestechungssummen im Spiel sind. Für Mandanten bedeutet dies, dass eine frühzeitige und umfassende rechtliche Beratung unerlässlich ist, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Korruption im Gesundheitswesen

Mit der Einführung der §§ 299a und 299b StGB wurde ein spezieller Fokus auf die Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen gelegt​ (SpringerLink)​. Diese Vorschriften zielen darauf ab, unzulässige Einflussnahmen im medizinischen Bereich zu unterbinden. Ärzte und andere medizinische Fachkräfte müssen sich bewusst sein, dass selbst scheinbar geringfügige Geschenke oder Vorteile rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Mandanten in diesem Bereich sollten stets Compliance-Regeln befolgen und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen.

Compliance und Präventionsmaßnahmen

Die Bedeutung von Compliance-Programmen ist in den letzten Jahren erheblich gewachsen. Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Organisationen, sind zunehmend verpflichtet, interne Richtlinien zur Korruptionsprävention zu implementieren. Diese Programme sollen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter die gesetzlichen Vorgaben einhalten und potenziell korruptes Verhalten frühzeitig erkennen und melden​ (SpringerLink)​. Für Mandanten bedeutet dies, dass sie nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen kennen, sondern auch aktiv an der Umsetzung und Einhaltung von Compliance-Programmen beteiligt sein müssen.

Internationale Korruptionsbekämpfung

Deutsche Unternehmen, die international tätig sind, müssen sich auch an ausländische Anti-Korruptionsgesetze wie den U.S. Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) halten. Der FCPA sieht strenge Strafen für Korruption im Ausland vor und hat weitreichende Auswirkungen auf multinationale Unternehmen​ (SpringerLink)​. Mandanten sollten sich daher nicht nur mit den deutschen, sondern auch mit den internationalen Regelungen vertraut machen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Praktische Hinweise für Mandanten

Frühzeitige Beratung: Sobald der Verdacht auf Korruption besteht, sollten Mandanten umgehend rechtlichen Rat einholen. Eine frühzeitige und umfassende Beratung kann helfen, rechtliche Risiken zu minimieren und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Dokumentation und Transparenz: Es ist wichtig, alle Geschäftsprozesse und Entscheidungen sorgfältig zu dokumentieren. Transparenz kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung entlastende Beweise zu liefern.

Schulung und Sensibilisierung: Unternehmen sollten regelmäßige Schulungen zur Korruptionsprävention durchführen. Mitarbeiter müssen über die gesetzlichen Bestimmungen und internen Compliance-Richtlinien informiert und für potenzielle Risiken sensibilisiert werden.

Interne Meldesysteme: Die Einrichtung interner Meldesysteme, über die Mitarbeiter verdächtige Aktivitäten anonym melden können, ist ein wichtiges Instrument zur Korruptionsbekämpfung.

Fazit

Die jüngsten Entwicklungen im Korruptionsstrafrecht stellen hohe Anforderungen an Unternehmen und Einzelpersonen. Als Strafverteidiger ist es unsere Aufgabe, Mandanten umfassend zu beraten und sie in komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen zu vertreten. Durch eine proaktive Herangehensweise und die Umsetzung effektiver Compliance-Maßnahmen können rechtliche Risiken minimiert und die Integrität gewahrt werden.

Was ist Korruption?

Korruption, abgeleitet vom lateinischen "corrumpere" (verderben), bezeichnet den Missbrauch anvertrauter Macht oder einer Vertrauensstellung zu persönlichem Eigennutz. Obwohl der Begriff im Strafgesetzbuch nicht explizit genannt wird, sind die Kerndelikte wie Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB), sowie Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) klar definiert und mit teils schwerwiegenden Strafen belegt.

Verteidigung von Politikern und Unternehmern

Wir stellen uns dieser Herausforderung und verteidigen seit Jahren Politiker sowie Unternehmer. Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass der bloße Verdacht der Käuflichkeit ganze Existenzen und berufliche Perspektiven vernichten kann. Wir verteidigen nicht nur Vorwürfe wegen Bestechung, Bestechlichkeit oder der Einflussnahme auf öffentliche Personen, sondern entkräften diesen Vorwurf eindeutig.

Hilfe beim Vorwurf der Bestechlichkeit

Wir helfen Ihnen, dass nicht ein gemeinsamer Kaffee, der Besuch des Firmenjubiläums, eine wohltätige Spende oder dieselbe Vereinszugehörigkeit Ihrer Kinder zur beruflichen und persönlichen Katastrophe werden. Wir verfügen aufgrund zahlreicher nationaler und internationaler Korruptionsverfahren über eine breite Erfahrung auf diesem Gebiet. In komplexen Verfahren arbeiten wir eng mit anderen anwaltlichen Beratern u.a. aus dem Vergabe- und Baurecht zusammen, da eine Kenntnis der zugrunde liegenden Spezialmaterie für eine erfolgreiche Strategie im Korruptionsverfahren unerlässlich ist.

Meine Expertise im Korruptionsstrafrecht

Strafverteidigung im Korruptionsstrafrecht in Berlin

Als Fachanwalt mit tiefer Kenntnis im Korruptionsstrafrecht biete ich eine spezialisierte Verteidigung für Individuen und Unternehmen, die mit Vorwürfen der Korruption konfrontiert sind. Mit einem umfassenden Verständnis der komplexen rechtlichen und faktischen Materie stehe ich Ihnen zur Seite, um effektiv auf die Vorwürfe zu reagieren und Ihre Rechte zu wahren.

Käuflichkeit entkräften, anstatt nur zu verteidigen

Das Korruptionsstrafrecht ist ein Teil des Wirtschaftsstrafrechtes und der Vorwurf der Korruption stellt die Verteidigung vor eine besondere Herausforderung. Für betroffene Amtsträger kann die gesamte berufliche Existenz auf dem Spiel stehen. Für die meist auf der anderen Seite stehenden Unternehmer gilt das Gleiche: Korruptionsvorwürfe können zum Ausschluss von öffentlichen Vergaben, immensen Schadensersatzansprüchen und vermögensabschöpfenden Maßnahmen führen.

Große Risiken im geschäftlichen Verkehr

Kanzlei Haug Berlin

Die Strafverfolgungsbehörden nehmen bei Bestechungs- und Korruptionsdelikten relativ schnell einen Anfangsverdacht an. Dies liegt daran, dass die Korruptionsvorschriften des Strafgesetzbuchs denkbar weit gefasst sind, um schon den bösen Anschein der Käuflichkeit zu vermeiden. Die Grenze zwischen Lobbyarbeit und gutem Umgang mit der Politik wird ganz schnell zum strafrechtlichen Risiko. Meist kommt es sofort zu einschneidenden Maßnahmen – es gibt Durchsuchungen von Amts- oder Geschäftsräumen sowie der Privatwohnungen. Meist erlangen dann auch die Medien schon Kenntnis von den Vorwürfen. Die Imageschaden ist so bereits geschehen. In dieser besonderen Krisensituation haben wir das nötige Fingerspitzengefühl, um das Zusammenspiel der Korruptionsstraftatbestände, der strafprozessualen Zwangsmaßnahmen und der außerstrafrechtlichen Folgen von Korruptionsvorwürfen im Blick zu haben.

Unser Kanzlei versteht es , dass Korruptionsvorwürfe oft komplex und vielschichtig sind. Wir legen großen Wert darauf, jeden Fall individuell zu betrachten und eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen, die solche Vorwürfe mit sich bringen können.