Fachanwälte für Strafrecht

Korruptionsstrafrecht

Als Teil des Wirtschaftstrafrechts sind wir auf das Korruptionsstrafrecht spezialisierte Verteidiger. Der Vorwurf der Korruption bedeutet im strafrechlichen Sinne einem Verfahren wegen Bestechung oder Bestechlichkeit ausgesetzt zu sein. Gerade für Ärzte, Unternehmer oder Politiker ist dieser Vorwurf nicht nur eine Rufschädigung, sondern bedroht auch die wirtschaftliche Existenz. Als Experten für Korruptionsvorwürfe im Strafrecht gehen wir die Verteidigung mit der geboten Sorgfalt aber auch mit der nötigen Entschlossenheit an.

Korruptionsstrafrecht – Häufige Irrtümer und aktuelle Entwicklungen

Korruptionsvorwürfe können für Unternehmen, Unternehmer und Amtsträger gravierende Folgen haben. Strafrechtliche Ermittlungen wegen Bestechung oder Vorteilsannahme sind nicht nur juristisch komplex, sondern können auch den Ruf dauerhaft schädigen. Doch viele Menschen haben ein falsches Bild davon, was genau als Korruption gilt und welche Konsequenzen drohen. Zudem hat sich das Korruptionsstrafrecht in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt, insbesondere durch eine verstärkte Strafverfolgung und gesetzliche Anpassungen.

1. Häufige Irrtümer im Korruptionsstrafrecht

Viele Beschuldigte sind überrascht, wenn sie mit einem Ermittlungsverfahren wegen Korruption konfrontiert werden. Oft herrscht die Annahme, dass bestimmte Handlungen unproblematisch seien – was jedoch nicht immer der Fall ist.

  • Ich wusste nicht, dass das verboten ist – dann kann ich nicht bestraft werden
    Leider Doch. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Gerade im Wirtschaftsumfeld wird oft argumentiert, dass man nicht wusste, dass eine bestimmte Zahlung oder ein Geschenk strafbar sein könnte. Doch fahrlässiges Handeln kann bereits strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Kleine Gefälligkeiten sind erlaubt
    Nicht unbedingt. Zwar gibt es eine sogenannte „sozialadäquate Vorteilsgewährung“, also Zuwendungen, die im gesellschaftlichen oder geschäftlichen Umgang üblich sind. Doch bereits kleine Geschenke oder Einladungen können problematisch sein, wenn sie mit einer konkreten Erwartung einer Gegenleistung verbunden sind – insbesondere im öffentlichen Dienst.
  • Korruption gibt es nur im öffentlichen Sektor
    Nichtzutreffend. Bestechung und Bestechlichkeit gibt es auch im privaten Sektor. Der § 299 StGB stellt „Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr“ unter Strafe, insbesondere wenn durch eine Beeinflussung des Wettbewerbs Vorteile für bestimmte Geschäftspartner entstehen.
  • Nur derjenige, der besticht, macht sich strafbar
    Nein. Auch wer einen Vorteil annimmt, kann sich strafbar machen. Bestechung (§ 334 StGB) und Bestechlichkeit (§ 332 StGB) sind Spiegelstraftatbestände, was bedeutet, dass sich sowohl der Vorteilsgeber als auch der Vorteilsnehmer strafbar machen können.
  • Wenn keine direkte Gegenleistung erbracht wird, liegt keine Korruption vor
    Nicht immer richtig. Auch das bloße Versprechen oder Anbieten eines Vorteils kann bereits eine strafbare Handlung sein, selbst wenn noch keine konkrete Gegenleistung erfolgt ist.
  • Unsere internen Regelungen sind ausreichend
    Fehlannahme. Unternehmen, die interne Compliance-Richtlinien eingeführt haben, verlassen sich häufig darauf, dass diese als Schutz ausreichen. Doch betriebliche Regeln entheben den Unternehmer nicht der gesetzlichen Verpflichtungen – sie können lediglich eine Entlastungswirkung haben.

2. Aktuelle Entwicklungen im Korruptionsstrafrecht

In den letzten Jahren wurde das Korruptionsstrafrecht in Deutschland mehrfach verschärft und international ausgedehnt.

Steigende Anzahl an Ermittlungsverfahren

Nach Angaben des Bundeskriminalamts ist die Zahl der Korruptionsfälle deutlich gestiegen. Im aktuellen Bundeslagebild Korruption 2023 wurde ein Anstieg der Fälle um 6,7 % auf insgesamt 3.841 registrierte Straftatenfestgestellt. Noch gravierender: Der durch Korruption festgestellte wirtschaftliche Schaden hat sich mehr als verdoppelt und liegt nun bei 57 Millionen Euro.

  • Für die Strafverteigung bedeutet das, dass die Ermittlungsbehörden umnehmend sensibilisiert und verfolgen Korruptionsvorwürfe mit größerer Konsequenz und Ressourcen sind.

Erweiterung der Strafbarkeit auf internationale Akteure

Mit § 335a StGB wurden die Tatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit auf ausländische Amtsträger und internationale Organisationen ausgeweitet. Das bedeutet: Wer beispielsweise Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Behörden pflegt, kann sich unter Umständen strafbar machen, wenn Vorteile angeboten oder angenommen werden

  • Für die Unternehmen und Geschäftsleute bedeute das, dass internationale Geschäftspraktiken kritisch überprüft werden müssen, insbesondere wenn sie mit Regulierungsbehörden oder Staatsunternehmen im Ausland zu tun haben.

Mehr Ermittlungen durch spezialisierte Behörden

Ermittlungsbehörden sind mittlerweile besser aufgestellt. Beispielsweise wurden Sonderabteilungen für Korruptionsfälle eingerichtet, die sich ausschließlich mit diesen Delikten befassen. Das führt dazu, dass auch Wirtschaftsstraftaten, die zunächst nicht nach Korruption aussehen (z. B. Anlagebetrug), intensiver verfolgt werden, wenn sie im Internet oder internationalen Umfeld begangen wurden.

  • Für die Beschuldigten bedeutet das, dass moderne Ermittlungsstrategien erfordern eine angepasste Verteidigung, die auch digitale und wirtschaftsrechtliche Aspekte berücksichtigt.

3.Erfolgreiche Verteidigungsstrategien in Korruptionsverfahren

Die Verteidigung gegen einen Korruptionsvorwurf erfordert präzise juristische Arbeit. Ermittlungsverfahren basieren oft auf komplexen Sachverhalten, weshalb eine kluge Verteidigungsstrategie entscheidend ist.

  • Schritt 1: Keine voreiligen Aussagen machen: Der häufigste Fehler ist es, ohne anwaltliche Beratung eine Aussage zu machen. Da Korruptionsvorwürfe oft auf Indizien basieren, können unbedachte Äußerungen die Verteidigung erheblich erschweren.
  • Schritt 2: Akteneinsicht beantragen & Vorwürfe prüfen: Erst wenn alle relevanten Dokumente vorliegen, kann eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Wichtig ist es, die Beweislage genau zu prüfen – oft sind Vermutungen oder nicht belastbare Indizien die Grundlage für Ermittlungen.
  • Schritt 3: Tatbestandsmerkmale gezielt hinterfragen: Viele Korruptionsfälle scheitern daran, dass keine eindeutige Absprache oder Gegenleistung nachgewiesen werden kann. Eine Verteidigung kann hier gezielt ansetzen und aufzeigen, dass kein korruptes Verhalten vorliegt.

Fazit: Ein Korruptionsvorwurf ist kein Schuldspruch!

Korruptionsvorwürfe sind komplex und können gravierende Folgen haben – aber nicht jede Vorteilsgewährung ist automatisch strafbar.

Die richtige Verteidigungsstrategie beginnt mit Ruhe bewahren und kompetente Beratung einholen.

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Aktuelle Entwicklungen und praktische Auswirkungen für Mandanten

Korruption bleibt ein zentrales Problem in vielen Bereichen der Gesellschaft und Wirtschaft. Als Strafverteidiger sehen wir uns häufig mit komplexen Fällen konfrontiert, in denen es um die Verteidigung von Mandanten geht, die der Korruption beschuldigt werden.

Verschärfungen im Korruptionsstrafrecht

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Im Jahr 2023 wurden signifikante Verschärfungen im Korruptionsstrafrecht eingeführt, die sowohl höhere Strafen als auch neue Strafbestimmungen umfassen. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit, für schwerwiegende Korruptionsdelikte Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren zu verhängen​. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen hohe Bestechungssummen im Spiel sind. Für Mandanten bedeutet dies, dass eine frühzeitige und umfassende rechtliche Beratung unerlässlich ist, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Korruption im Gesundheitswesen

Mit der Einführung der §§ 299a und 299b StGB wurde ein spezieller Fokus auf die Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen gelegt​ (SpringerLink)​. Diese Vorschriften zielen darauf ab, unzulässige Einflussnahmen im medizinischen Bereich zu unterbinden. Ärzte und andere medizinische Fachkräfte müssen sich bewusst sein, dass selbst scheinbar geringfügige Geschenke oder Vorteile rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Mandanten in diesem Bereich sollten stets Compliance-Regeln befolgen und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen.

Compliance und Präventionsmaßnahmen

Die Bedeutung von Compliance-Programmen ist in den letzten Jahren erheblich gewachsen. Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Organisationen, sind zunehmend verpflichtet, interne Richtlinien zur Korruptionsprävention zu implementieren. Diese Programme sollen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter die gesetzlichen Vorgaben einhalten und potenziell korruptes Verhalten frühzeitig erkennen und melden​ (SpringerLink)​. Für Mandanten bedeutet dies, dass sie nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen kennen, sondern auch aktiv an der Umsetzung und Einhaltung von Compliance-Programmen beteiligt sein müssen.

Internationale Korruptionsbekämpfung

Deutsche Unternehmen, die international tätig sind, müssen sich auch an ausländische Anti-Korruptionsgesetze wie den U.S. Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) halten. Der FCPA sieht strenge Strafen für Korruption im Ausland vor und hat weitreichende Auswirkungen auf multinationale Unternehmen​ (SpringerLink)​. Mandanten sollten sich daher nicht nur mit den deutschen, sondern auch mit den internationalen Regelungen vertraut machen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Praktische Hinweise für Mandanten

Frühzeitige Beratung: Sobald der Verdacht auf Korruption besteht, sollten Mandanten umgehend rechtlichen Rat einholen. Eine frühzeitige und umfassende Beratung kann helfen, rechtliche Risiken zu minimieren und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Dokumentation und Transparenz: Es ist wichtig, alle Geschäftsprozesse und Entscheidungen sorgfältig zu dokumentieren. Transparenz kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung entlastende Beweise zu liefern.

Schulung und Sensibilisierung: Unternehmen sollten regelmäßige Schulungen zur Korruptionsprävention durchführen. Mitarbeiter müssen über die gesetzlichen Bestimmungen und internen Compliance-Richtlinien informiert und für potenzielle Risiken sensibilisiert werden.

Interne Meldesysteme: Die Einrichtung interner Meldesysteme, über die Mitarbeiter verdächtige Aktivitäten anonym melden können, ist ein wichtiges Instrument zur Korruptionsbekämpfung.

Fazit

Die jüngsten Entwicklungen im Korruptionsstrafrecht stellen hohe Anforderungen an Unternehmen und Einzelpersonen. Als Strafverteidiger ist es unsere Aufgabe, Mandanten umfassend zu beraten und sie in komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen zu vertreten. Durch eine proaktive Herangehensweise und die Umsetzung effektiver Compliance-Maßnahmen können rechtliche Risiken minimiert und die Integrität gewahrt werden.

Was ist Korruption?

Korruption, abgeleitet vom lateinischen "corrumpere" (verderben), bezeichnet den Missbrauch anvertrauter Macht oder einer Vertrauensstellung zu persönlichem Eigennutz. Obwohl der Begriff im Strafgesetzbuch nicht explizit genannt wird, sind die Kerndelikte wie Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB), sowie Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) klar definiert und mit teils schwerwiegenden Strafen belegt.

Verteidigung von Politikern und Unternehmern

Wir stellen uns dieser Herausforderung und verteidigen seit Jahren Politiker sowie Unternehmer. Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass der bloße Verdacht der Käuflichkeit ganze Existenzen und berufliche Perspektiven vernichten kann. Wir verteidigen nicht nur Vorwürfe wegen Bestechung, Bestechlichkeit oder der Einflussnahme auf öffentliche Personen, sondern entkräften diesen Vorwurf eindeutig.

Hilfe beim Vorwurf der Bestechlichkeit

Wir helfen Ihnen, dass nicht ein gemeinsamer Kaffee, der Besuch des Firmenjubiläums, eine wohltätige Spende oder dieselbe Vereinszugehörigkeit Ihrer Kinder zur beruflichen und persönlichen Katastrophe werden. Wir verfügen aufgrund zahlreicher nationaler und internationaler Korruptionsverfahren über eine breite Erfahrung auf diesem Gebiet. In komplexen Verfahren arbeiten wir eng mit anderen anwaltlichen Beratern u.a. aus dem Vergabe- und Baurecht zusammen, da eine Kenntnis der zugrunde liegenden Spezialmaterie für eine erfolgreiche Strategie im Korruptionsverfahren unerlässlich ist.

Meine Expertise im Korruptionsstrafrecht

Strafverteidigung im Korruptionsstrafrecht in Berlin

Als Fachanwalt mit tiefer Kenntnis im Korruptionsstrafrecht biete ich eine spezialisierte Verteidigung für Individuen und Unternehmen, die mit Vorwürfen der Korruption konfrontiert sind. Mit einem umfassenden Verständnis der komplexen rechtlichen und faktischen Materie stehe ich Ihnen zur Seite, um effektiv auf die Vorwürfe zu reagieren und Ihre Rechte zu wahren.

Käuflichkeit entkräften, anstatt nur zu verteidigen

Das Korruptionsstrafrecht ist ein Teil des Wirtschaftsstrafrechtes und der Vorwurf der Korruption stellt die Verteidigung vor eine besondere Herausforderung. Für betroffene Amtsträger kann die gesamte berufliche Existenz auf dem Spiel stehen. Für die meist auf der anderen Seite stehenden Unternehmer gilt das Gleiche: Korruptionsvorwürfe können zum Ausschluss von öffentlichen Vergaben, immensen Schadensersatzansprüchen und vermögensabschöpfenden Maßnahmen führen.

Große Risiken im geschäftlichen Verkehr

Fachanwalt Felix Haug in Berlin für Korruptionsstrafrecht

Die Strafverfolgungsbehörden nehmen bei Bestechungs- und Korruptionsdelikten relativ schnell einen Anfangsverdacht an. Dies liegt daran, dass die Korruptionsvorschriften des Strafgesetzbuchs denkbar weit gefasst sind, um schon den bösen Anschein der Käuflichkeit zu vermeiden. Die Grenze zwischen Lobbyarbeit und gutem Umgang mit der Politik wird ganz schnell zum strafrechtlichen Risiko. Meist kommt es sofort zu einschneidenden Maßnahmen – es gibt Durchsuchungen von Amts- oder Geschäftsräumen sowie der Privatwohnungen. Meist erlangen dann auch die Medien schon Kenntnis von den Vorwürfen. Die Imageschaden ist so bereits geschehen. In dieser besonderen Krisensituation haben wir das nötige Fingerspitzengefühl, um das Zusammenspiel der Korruptionsstraftatbestände, der strafprozessualen Zwangsmaßnahmen und der außerstrafrechtlichen Folgen von Korruptionsvorwürfen im Blick zu haben.

Unser Kanzlei versteht es , dass Korruptionsvorwürfe oft komplex und vielschichtig sind. Wir legen großen Wert darauf, jeden Fall individuell zu betrachten und eine Strategie zu entwickeln. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen, die solche Vorwürfe mit sich bringen können.