Professionelle Strafverteidigung bei Geldwäsche-Vorwürfen
Verdacht der Geldwäsche
Geldwäsche: Verteidigung bei § 261 StGB
Professionelle Strafverteidigung bei Geldwäsche-Vorwürfen
Die Berliner Schwerpunktstaatsanwaltschaft verfolgt Geldwäscheverfahren zunehmend aktiv – insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien, Kryptowährungen und internationalen Transaktionen. Betroffen ist davon das Unternehmens‑ und Finanzumfeld.
Die Strafvorschrift der Geldwäsche (§ 261 StGB) hat sich zu einem der schärfsten Schwerter der Strafverfolgung entwickelt. Durch mehrfache Gesetzesverschärfungen genügen heute bereits kleinste Verdachtsmomente für umfangreiche Ermittlungen. Konten werden gesperrt, Vermögen beschlagnahmt – oft bevor überhaupt eine Anklage erhoben wurde. Als Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Geldwäsche-Delikte verteidige ich Sie bundesweit gegen diese existenzbedrohenden Vorwürfe.
Die Grenzen zwischen legal und illegal verschwimmen. Was gestern noch erlaubt war, kann heute Geldwäsche sein. Die Behörden rüsten auf: KI durchsucht Konten, 300.000+ Verdachtsmeldungen jährlich. Sie brauchen einen Verteidiger, der beides beherrscht – Strafrecht und Wirtschaft.


Schnelles Handeln rettet Vermögen
Bei Geldwäsche zählt jede Stunde. Konten werden gesperrt, Vermögen beschlagnahmt – oft bevor eine Anklage vorliegt. Sofortige anwaltliche Intervention kann den Unterschied zwischen Totalverlust und Rettung Ihres Vermögens bedeuten.
Geldwäsche-Verdacht? Zeit ist der kritische Faktor
Ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche beginnt oft schleichend: Eine Verdachtsmeldung der Bank, eine ungewöhnliche Überweisung, Bargeldeinzahlungen oder schlicht Vermögen, dessen Herkunft Sie nicht sofort belegen können. Was folgt, sind Kontosperrungen, Durchsuchungen und die drohende Einziehung Ihres gesamten Vermögens.
Die Reform des § 261 StGB hat die Situation dramatisch verschärft: Seit 2021 reicht jede beliebige rechtswidrige Vortat aus (All-Crimes-Approach), die Selbstgeldwäsche ist strafbar, und bereits leichtfertiges Handeln kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Was steht im Raum?
- 🏦 Kontosperrung aufheben
- ⚡ Vermögensbeschlagnahme verhindern
- 🔍 Durchsuchung vorbereiten
- 💰 Einziehung abwehren
- 📱 Crypto-Geldwäsche verteidigen
- ⚖️ Einstellung erreichen
§ 261 StGB: Die Grundlagen der Geldwäsche verstehen
Geldwäsche liegt vor, wenn jemand einen Vermögensgegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat stammt, verschleiert, dessen Herkunft verbirgt oder in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleust. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass "schmutziges Geld" gewaschen und als legal erscheint.
Die Tathandlungen im Überblick:
- - Verschaffen: Entgegennahme bemakelter Vermögenswerte
- - Verwahren: Aufbewahrung oder Verwahrung für andere
- - Verwenden: Einsatz im Wirtschaftsverkehr
- - Umwandeln: Tausch in andere Vermögenswerte
- - Übertragen: Weitergabe an Dritte
Der All-Crimes-Approach: Jede Straftat als Vortat
Die größte Verschärfung der letzten Jahre: Während früher nur bestimmte Katalogtaten (wie Drogenhandel oder Betrug) als Vortaten galten, genügt heute jede rechtswidrige Tat. Das bedeutet:
- - Steuerhinterziehung (auch im Bagatellbereich)
- - Schwarzarbeit oder Scheinselbstständigkeit
- - Urheberrechtsverletzungen
- - Jeder Betrug, selbst im Online-Handel
- - Sogar Ordnungswidrigkeiten können unter Umständen erfasst sein
Praxisbeispiel: Ein Handwerker nimmt 5.000 Euro Schwarzgeld an und zahlt es auf sein Konto ein. Früher: keine Geldwäsche. Heute: Geldwäsche durch Einzahlung von Vermögen aus Steuerhinterziehung.
Selbstgeldwäsche: Wenn das eigene Geld zum Problem wird
Seit 2021 ist auch die sogenannte Selbstgeldwäsche strafbar. Das bedeutet: Wer selbst eine Straftat begeht und anschließend die Erträge daraus "wäscht", macht sich zusätzlich wegen Geldwäsche strafbar.
Typische Konstellationen:
- - Der Online-Händler, der Betrugserlöse auf sein Geschäftskonto einzahlt
- - Der Unternehmer, der Schwarzgeld in Immobilien investiert
- - Der Steuerhinterzieher, der unversteuerte Gelder ins Ausland transferiert
Crypto & Bitcoin: Geldwäsche im digitalen Zeitalter
Kryptowährungen stehen im besonderen Fokus der Ermittlungsbehörden. Die vermeintliche Anonymität von Bitcoin & Co. ist längst Geschichte – moderne Blockchain-Analyse-Tools ermöglichen oft die Rückverfolgung von Transaktionen.
Häufige Vorwürfe bei Crypto-Geldwäsche:
- - Umtausch von inkriminierten Geldern in Bitcoin
- - Nutzung von Mixing-Services oder Tumblern
- - Handel auf unregulierten Börsen
- - P2P-Transaktionen ohne KYC-Verfahren
Wichtig: Bereits der Besitz von Kryptowährungen kann Ermittlungen auslösen, wenn deren legale Herkunft nicht nachgewiesen werden kann.
- 130.000+ Verdachtsmeldungen jährlich
- 15 Mrd. € beschlagnahmtes Vermögen
- 300% Anstieg bei Crypto-Geldwäsche
- Nur 2% Verurteilungsquote
Quelle: FIU/BKA
Leichtfertige Geldwäsche: Die unterschätzte Gefahr
§ 261 Abs. 5 StGB stellt auch die leichtfertige Geldwäsche unter Strafe. Das bedeutet: Sie müssen nicht einmal wissen, dass das Geld aus einer Straftat stammt – es genügt, wenn Sie es hätten erkennen müssen.
Risikokonstellationen:
- - Annahme von Bargeld bei ungewöhnlichen Geschäften
- - Auslandsüberweisungen ohne klaren Geschäftshintergrund
- - Geschäfte mit unbekannten Geschäftspartnern
- - Auffällig hohe Provisionen oder Gebühren
Die Rechtsprechung ist streng: Wer die Augen vor offensichtlichen Anhaltspunkten verschließt, handelt bereits leichtfertig.
Vermögen unklarer Herkunft: Die faktische Beweislastumkehr
In der Praxis besonders problematisch: Können Sie die legale Herkunft Ihres Vermögens nicht lückenlos nachweisen, droht die Einziehung. Die Ermittlungsbehörden gehen dann davon aus, dass es aus Straftaten stammt.
Was die Behörden misstrauisch macht:
- - Hohe Bargeldbestände
- - Luxusgüter ohne nachvollziehbare Finanzierung
- - Immobilienkäufe ohne erkennbare Einkommensquelle
- - Lebensstandard passt nicht zu den Einkünften
Das Einziehungsverfahren: Wenn der Staat zugreift
Neben dem Strafverfahren droht die Vermögensabschöpfung. Seit 2017 kann der Staat Vermögen auch dann einziehen, wenn kein Strafverfahren durchgeführt wird (selbstständige Einziehung).
Die Folgen sind drastisch:
- - Einziehung des gesamten bemakelten Vermögens
- - Wertersatz bei nicht mehr vorhandenen Gegenständen
- - Erweiterter Verfall bei Bandenmäßigkeit
- - Dritteigentümer müssen ihre Rechte geltend machen
Strafrahmen und Konsequenzen einer Verurteilung
Die Strafen bei Geldwäsche sind drastisch und existenzbedrohend. Im Regelfall drohen bei einer Verurteilung nach § 261 Abs. 1, 2 StGB zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe. Handelt es sich um bandenmäßige Geldwäsche, erhöht sich der Strafrahmen auf sechs Monate bis zehn Jahre. Selbst bei leichtfertiger Geldwäsche nach § 261 Abs. 5 StGB drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine empfindliche Geldstrafe.
Das eigentlich Dramatische: Zusätzlich zur Strafe wird immer das „gewaschene“ Vermögen vollständig eingezogen. Bei bandenmäßiger Begehung kann sogar die erweiterte Einziehung angeordnet werden – auch solches Vermögen wird abgeschöpft, das mutmaßlich aus Straftaten stammt.
Die Folgen reichen aber weit über das Strafverfahren hinaus:
- - Eintrag ins Führungszeugnis
- - Verlust von Gewerbeerlaubnissen und Lizenzen
- - Einschränkungen bei Bankgeschäften
- - Dauerhafte Rufschädigung im Geschäftsleben
Deshalb ist es entscheidend, bereits bei den ersten Anzeichen eines Ermittlungsverfahrens professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wirtschaftsstrafrecht
Wenn Strafrecht und Wirtschaft aufeinandertreffen, geht es oft um komplexe Strukturen, unternehmerische Entscheidungen und hohe Summen. Wir beraten und verteidigen umfassend – mit Fachwissen, Erfahrung und Blick für die wirtschaftlichen Folgen für Unternehmer und Unternehmen.
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Täuschung, Irrtum, Vermögensschaden – oder Pflichtverletzung im Unternehmen? Beide Vorwürfe sind zentral im Wirtschaftsstrafrecht und verlangen eine durchdachte Verteidigung. Wir analysieren genau, wo Risiken liegen – und wo die Grenzen des Strafrechts verlaufen.
Mehr InfosMedizinstrafrecht
Ob Abrechnungsbetrug, Korruptionsverdacht oder Probleme bei Kooperationen – wer im Gesundheitswesen arbeitet, sieht sich schnell strafrechtlichen Risiken ausgesetzt. Wir beraten Ärztinnen, Apotheker und Unternehmen diskret, fundiert und praxisnah.
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Die Ermittlungen wegen Corona-Hilfen laufen bundesweit – wegen Subventionsbetrugs, falscher Angaben oder Rückforderungen. Wir prüfen die Aktenlage, beraten zur richtigen Einlassung und verteidigen entschlossen gegen unbegründete Vorwürfe aus der Krise.
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Der Weg zur erfolgreichen Verteidigung
Jeder Fall ist einzigartig. Der Schlüssel zum Erfolg: Individuelle Analyse, offensive Verteidigung und parallele Vermögenssicherung. In über 70% der Fälle erreichen wir Einstellungen oder massive Reduzierungen.
Erfolgreiche Verteidigung bei Geldwäsche-Vorwürfen
Strategische Verteidigung vom ersten Tag an
Die Verteidigung gegen Geldwäsche-Vorwürfe erfordert eine mehrdimensionale Strategie. Es geht nicht nur darum, strafrechtliche Vorwürfe zu entkräften – parallel müssen wir Ihr Vermögen schützen, Ihre Geschäftsfähigkeit erhalten und Ihren Ruf wahren. Meine Erfahrung zeigt: In über 70% der Fälle können wir durch frühzeitige Intervention eine Einstellung erreichen oder die Einziehung erheblich reduzieren. Der Schlüssel liegt in der präzisen Dokumentation der Mittelherkunft und der geschickten Verhandlungsführung mit den Behörden.
Erste Hilfe bei Geldwäsche-Ermittlungen
✓ Sofortmaßnahmen
Konten sichern, Belege sammeln, keine Aussagen
✓ Herkunftsnachweis
Lückenlose Dokumentation, Zeugen, Gutachten
✓ Vorsatz widerlegen
Gutgläubigkeit beweisen, Branchenstandards
✓ Verfahrensende
Einstellung erwirken, Deals verhandeln

Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren
Schweigen, Akteneinsicht, Beweisanträge – nutzen Sie Ihre Rechte! Die Behörden müssen auch zu Ihren Gunsten ermitteln. Als Ihr Verteidiger kämpfe ich mit allen prozessualen Mitteln für Sie.
Antworten auf Ihre drängendsten Fragen
Häufige Fragen zur Geldwäsche
Im Folgenden beantworte ich die häufigsten Fragen meiner Mandanten. Sollte Ihre spezielle Situation nicht dabei sein, kontaktieren Sie mich für eine individuelle Einschätzung.
Meine Bank hat mein Konto wegen Geldwäsche-Verdachts gesperrt. Was kann ich tun?
Kontosperrungen erfolgen oft vorschnell aufgrund automatisierter Verdachtsmeldungen. Fordern Sie zunächst eine schriftliche Begründung an. Beantragen Sie die Freigabe von Beträgen für den Lebensunterhalt. Wichtig: Geben Sie keine übereilten Erklärungen ab – diese könnten später gegen Sie verwendet werden. Beauftragen Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt, der Ihre Interessen gegenüber Bank und Behörden vertritt.
Was ist der Unterschied zwischen Geldwäsche und Steuerhinterziehung?
Steuerhinterziehung ist das Hinterziehen von Steuern gegenüber dem Finanzamt. Geldwäsche beginnt erst danach: Wenn Sie das hinterzogene Geld verwenden, auf Konten einzahlen oder in Sachwerte investieren. Seit Einführung der Selbstgeldwäsche können Sie sich also zweifach strafbar machen: erst Steuerhinterziehung, dann Geldwäsche der hinterzogenen Beträge.
Können auch kleine Beträge zu einer Verurteilung führen?
Ja! Es gibt keine Bagatellgrenze bei der Geldwäsche. Theoretisch können auch 100 Euro aus einer Straftat zu einer Verurteilung führen. In der Praxis stellen Staatsanwaltschaften Verfahren bei Kleinstbeträgen oft ein, aber darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Jeder Fall wird individuell bewertet.
Ich handle mit Kryptowährungen. Worauf muss ich achten?
Dokumentieren Sie jeden Trade, jede Transaktion, jeden Tausch. Nutzen Sie nur regulierte Börsen mit KYC-Verfahren. Meiden Sie Mixing-Services und anonyme Wallets. Versteuern Sie Gewinne ordnungsgemäß. Bei P2P-Geschäften: Identität des Handelspartners feststellen und dokumentieren. Die Blockchain vergisst nichts – auch Jahre später können Transaktionen nachvollzogen werden.
Ich habe Bargeld von einem Geschäftspartner erhalten. Droht mir eine Strafe?
Die Annahme von Bargeld ist nicht per se strafbar. Entscheidend ist, ob Sie wussten oder hätten wissen müssen, dass das Geld aus einer Straftat stammt. Dokumentieren Sie Bargeldgeschäfte sorgfältig: Quittungen, Verträge, Geschäftskorrespondenz. Bei ungewöhnlich hohen Beträgen oder zweifelhaften Geschäftspartnern sollten Sie vorsichtig sein. Im Zweifel: Geschäft ablehnen oder vorher rechtlichen Rat einholen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Geldwäsche. Soll ich aussagen?
Grundsätzlich rate ich von Aussagen ohne anwaltliche Beratung ab. Sie haben das Recht zu schweigen – nutzen Sie es! Oft verschlimmern unbedachte Äußerungen die Situation. Erst nach vollständiger Akteneinsicht kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Manchmal kann eine Aussage sinnvoll sein, aber nur nach gründlicher Vorbereitung mit Ihrem Verteidiger.
Was bedeutet "erweiterte Einziehung"?
Bei der erweiterten Einziehung kann der Staat auch Vermögen einziehen, das nicht direkt aus der konkreten Tat stammt. Voraussetzung: Die Umstände rechtfertigen die Annahme, dass es aus anderen Straftaten herrührt. Die Beweislast kehrt sich faktisch um – Sie müssen die legale Herkunft nachweisen.
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