Unfallregulierung und Strafverteidung

Anwalt für Vekehrsrecht

Wir verfügen als Anwälte für Verkehrsrecht über jahrelange Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet. Wir helfen Ihnen bei Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit den TÜV Nord garantieren wir Ihnen eine fachliche Unterstützung bei der Bezifferungen Ihrer Schäden , welche uns die Grundlage für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche liefert. Falls Sie "Schuld" sein sollen, stehen wir Ihnen als Fachanwälte für Strafrecht zur Seite.

Was mache ich bei einem Unfall?

Ruhe bewahren klingt erstmal einfacher als es ist, da es für die meisten erstmal aufregend ist. Wir empfehlen immer das Hinzuziehen der Polizei. Das Fotografieren des Hergangs kann später entscheiden sein, da wir die Schuldfrage beweisen müssen. Namen, Adressen und E-Mail-Kontakte von Zeugen helfen dabei auch.

Anwalt oder Werkstatt?

Fachanwalt für Strafrecht

Erst zum Anwalt, dann in die Werkstatt. Diesen Weg halten wir für die beste Vorgehenswiese. Wir können wir erstmal klären, wie wir am Besten Ihre Ansprüche geltend machen können. Im Wege der Beratung klären wir die Frage, ob der Weg zur Werkstatt sogleich gegangen werden muss um nicht unnötige Kosten auszulösen.

Braucht man ein Gutachten?

Ja bei den meisten Unfällen braucht man ein Gutachten eines Sachverständigen um die Schäden beziffern zu können. Wir arbeiten eng mit dem TÜV Nord zusammen, sodass wir nach Gutachten entscheiden können, welche Abrechnung in Frage kommt.

Was mache ich beim wirtschaftlichen Totalschaden?

Das Fahrzeug kann zum Restangebot im Gutachten verkaufen werden oder das Fahrzeug kann repariert bzw. fahrbreit weiter genutzt werden. Die Versicherung erstattet spätestens nach 6 Monaten dann den Wiederbeschaffungswert ohne Abzug des Restwertes.

Was tun bei Fahrerflucht?

Das Wichtigste - gerade bei einer verwirklichten Fahrerflucht - ist sich frühzeitig an einen Strafverteidiger zu wenden. Dieser wird meist raten vom Schweigerecht nach § 136 Abs. 1 StPO Gebrauch zu machen. Dort heißt es: Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen. Bei Parkremplern hat ein Zeuge oftmals nur das Fahrzeug und das Nummernschild gesehen. Für eine Verurteilung muss ein Gericht jedoch den Fahrer feststellen. Wenn der Beschuldigte seine Fahrereigenschaft nicht eingeräumt hat, erhöht sich somit der Verteidigungserfolg. Auch auf eine Zeugenvorladung durch die Polizei mit der Bitte sein Fahrzeug direkt mitzubringen sollte man - gerade wenn man selbst Verursacher ist -  nicht nachkommen. Gerade weil Zeugen durchaus verpflichtet werden können, lohnt sich das Gespräch mit einem Strafverteidiger.

Welche Strafe steht auf Fahrerflucht?

Fachanwalt für Vekehrsrecht

​Die Strafen für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort sind letztlich überschaubar. Es kommt meist immer eine Geldstrafe im unteren Bereich in Betracht, welche in der Höhe sich nach einem Monatsgehalt orientiert. Viel belastender ist, dass ab einem Schaden von 1.300,00 EUR der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Mit der zu verhängenden Führerscheinsperre kann der Füherschein erst wieder nach 8 bis 10 Monaten neu beantragt werden. Dies zu vermeiden ist immer das Wichtigste. Auch droht ein Regress der eigenen Autoversicherung bei Verurteilung.